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Zurich Gruppe Deutschland - Abgeltungsteuer. Informieren Sie sich über die ab 1. Januar 2009 geltende  Besteuerung von Kapitalerträgen und Veräußerungsgewinnen.

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Abgeltungsteuer

Mit der seit 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Abgeltungsteuer hat sich vieles geändert.

Eckpunkte der Abgeltungsteuer

  • 25 % Abgeltungsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) auf private Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden) und Veräußerungsgewinne (Kursgewinne)
  • Limitierung der Möglichkeiten zur Verlustanrechnung (z. B. Aktienkursverluste können nur noch mit Aktiengewinnen und nicht mehr mit Spekulationsgewinnen verrechnet werden)
  • Sparer-Freibetrag und Werbungskostenpauschale sind in einem Sparer-Pauschbetrag (801 Euro Ledige/1.602 Euro zusammen veranlagte Ehegatten) zusammengelegt, ein Werbungskostenabzug darüber hinaus ist nicht mehr möglich
  • Die Abgeltungsteuer gilt unter bestimmten Voraussetzungen nicht für kapitalbildende Versicherungen, d. h., die Steuervorteile bleiben erhalten.
  • Riester-Renten, Basisrenten sowie Produkte der betrieblichen Altersversorgung sind von der Abgeltungsteuer nicht betroffen

Besteuerung der Anlageklassen


Besteuerung der Anlageklassen auf einen Blick

Stand: November 2011


Besonders fondsgebundene Rentenversicherungen sind vorteilhaft, da sie die Ertragschancen der Kapitalmärkte mit dem Steuerprivileg und den Garantien der Versicherung kombinieren.

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Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.