Ein Verkehrsunfall ist immer ärgerlich. Dennoch sollten Sie Ruhe bewahren und einige Punkte beachten:
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Tipps für das Verhalten nach einem Verkehrsunfall im Überblick:
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Unfallstelle absichern
Zu den ersten Maßnahmen nach einem Unfall gehört das Absichern der Unfallstelle, um sich und andere vor weiterem Schaden zu schützen. Unbedingt anhalten: Wenn Sie einfach weiterfahren, machen Sie sich der Unfallflucht schuldig.
- Anhalten und Warnblinkanlage einschalten
- Warndreieck gut sichtbar und in ausreichendem Abstand am Fahrbahnrand aufstellen. Auf Landstraßen oder Autobahnen sollte das Warndreieck in etwa 100 m Entfernung vom Fahrzeug stehen.
Erste Hilfe leisten
Wird bei einem Unfall jemand verletzt, ist es Ihre Pflicht, Verletzten Erste Hilfe zu leisten und ggf. Rettungsdienst oder Polizei anzurufen. Auf Autobahnen gibt es alle zwei Kilometer Notrufsäulen. Pfeile auf den Markierungspfosten zeigen in Richtung des kürzesten Wegs. Konzentrieren Sie sich auf die bekannten fünf W:
- Wo ist es passiert?
- Was ist passiert?
- Wie viele Verletzte?
- Welche Art von Verletzungen (z. B.: Ist jemand eingeklemmt?)
- Wer meldet den Unfall?
Legen Sie nicht gleich auf und warten Sie Rückfragen ab.
Polizei rufen?
Die Polizei sollten Sie in folgenden Fällen rufen:
- Personenschaden
- hoher Sachschaden (über 500 Euro)
- unklare Schuldfrage
- mehrere Fahrzeuge sind am Unfall beteiligt
- Unfallgegner entfernt sich unerlaubt vom Unfallort
- Unfallgegner kann seine Daten nicht darlegen
- Fahrzeug des Unfallgegners ist im Ausland zugelassen oder Unfallbeteiligte wohnen im Ausland
Schildern Sie der Polizei sachlich, was passiert ist. Überprüfen Sie, ob im Polizeiprotokoll Ihre Aussagen inhaltlich richtig festgehalten wurden. Lassen Sie die Polizei alle Fakten aufnehmen, beispielsweise Beulen, die offenkundig bereits vor dem Unfall am gegnerischen Fahrzeug waren. Bei unklarer Schuldfrage informieren Sie Ihre Verkehrs-Rechtsschutzversicherung.
Auch wenn die Polizei kommt, erleichtert es die Schadenregulierung, wenn Sie selbst Beweise sichern und Fotos machen. Auch wenn ein Unfallgegner seine Schuld einräumt, sollten Sie Beweise sichern. Der Unfallbeteiligte kann es sich später anders überlegen.
Bei kleineren Blechschäden (bis ca. 500 Euro Schadensumme) oder klarer Schuldfrage sollten Sie sich am besten ohne Polizei mit dem Unfallgegner einigen. Fertigen Sie noch am Unfallort eine Skizze und ein Protokoll an und lassen Sie alle Beteiligten unterschreiben. Verwenden Sie dazu den Europäischen Unfallbericht. Die Unterschrift im Unfallbericht bedeutet kein Schuldanerkenntnis.
Daten der Unfallbeteiligten notieren
Damit Sie für die Zeit nach dem Unfall für alle Eventualitäten gut gewappnet sind, empfehlen wir Ihnen, direkt am Unfallort die wichtigsten Informationen selbst aufzunehmen. Notieren Sie den Unfallhergang sorgfältig. Vorsorglich können Sie sich den "Europäischen Unfallbericht" herunterladen und ausdrucken.
Ideal ist es, wenn Sie das Unfallgeschehen fotografieren können. Halten Sie jedoch in jedem Falle folgende Informationen fest:
- Name und Anschrift der Unfallbeteiligten
- Name und Anschrift von Zeugen
- Name und Dienststelle des aufnehmenden Polizeibeamten
- Kfz-Kennzeichen
- Versicherungsgesellschaft
- kurze Beschreibung des Unfallhergangs (evtl. mit Skizze)
- Unfallort (Straßennamen etc.)
- Datum und Uhrzeit des Unfalltages
Lassen Sie die Beteiligten unterschreiben. Diese Unterschrift bedeutet keine Schuldanerkenntnis – weder für Sie noch für den Unfallgegner.
Zentralruf der Autoversicherer
Aus der Grünen Versicherungskarte des Unfallgegners können Sie zum Teil vorgenannte Angaben entnehmen, oder Sie erkundigen sich sofort telefonisch beim Zentralruf der Kfz-Versicherer unter der Telefonnummer:
01802 5026
6 ct/Anruf dt. Festnetz; max. 42 ct/Min. Mobilfunk
Unfallgegner ist nicht an der Unfallstelle (z. B. Parkschaden)
Wenn Sie ein anderes Auto beschädigen und Sie den Fahrer nicht bei seinem Fahrzeug antreffen, müssen Sie trotzdem an der Unfallstelle warten bzw. die Polizei rufen. Die Dauer der Wartezeit hängt von der Schwere des Schadens, dem Ort und der Tageszeit ab. Haben Sie zum Beispiel ein anderes Fahrzeug beim Einparken beschädigt, bewerten Gerichte etwa 30 Minuten als angemessene Zeit. Aber auch dann dürfen Sie nicht einfach wegfahren, sondern Sie sollten zuvor Ihren Namen und Ihre Anschrift am Unfallort hinterlassen. Außerdem müssen Sie der zuständigen Polizeidienststelle unverzüglich Ihre Unfallbeteiligung melden.
Was ist zu tun bei einem Blechschaden?
Die meisten Kollisionen im Straßenverkehr enden mit kleineren Blechschäden. Nach einem solchen Bagatellunfall sind alle Beteiligten verpflichtet, die Fahrbahn so schnell wie möglich wieder zu räumen. Die Straße darf nicht blockiert werden, bis die Polizei kommt. Aber es ist wichtig, vor dem Räumen der Unfallstelle die Beweise zu sichern. Experten empfehlen, die folgenden Punkte zu beachten:
- Absichern der Unfallstelle: Schalten Sie Ihre Warnblinkanlage ein und stellen Sie das Warndreieck auf.
- Fotografieren Sie die Stellung der beteiligten Fahrzeuge auf der Fahrbahn.
- Fertigen Sie Übersichtsaufnahmen an, einschließlich Fotos von Spuren, möglichst aus verschiedenen Perspektiven.
- Notieren Sie Name und Dienststelle des aufnehmenden Polizeibeamten.
- Zeichnen Sie die Position der Fahrzeuge auf der Fahrbahn mit Wachskreide auf. Markieren Sie dabei entweder die Ecken der Fahrzeuge mit einem rechten Winkel oder die Aufstandspunkte aller Räder mit einem "T" neben dem Rad.
- Zeichnen Sie sichtbare Spuren auf der Fahrbahn an, etwa Bremsspuren oder die Lage von einzelnen Fahrzeugteilen.
- Fahren bzw. schieben Sie die Fahrzeuge erst dann von der Fahrbahn, wenn diese Beweise gesichert sind.
Erstellen Sie jetzt erst Detailfotos und Nahaufnahmen der Schäden an den Fahrzeugen. Fertigen Sie dazu eine Unfallskizze an. Vergessen Sie nicht, sich die Daten Ihres Unfallgegners zu notieren – die Versicherung, das Kennzeichen und natürlich auch seine Anschrift.
Ungebetene Abschleppwagen oder Unfallhelfer
Nicht gerufene Unfallhelfer, Gutachter oder Abschleppdienste sollten Sie besonders prüfen und Preise für deren Dienste unbedingt schriftlich bestätigen lassen. Am besten greifen Sie auf die von Automobilclubs oder Autobahnmeistereien empfohlenen Unternehmen zurück. Treten Sie am Unfallort etwaige Ansprüche keinesfalls gegenüber Abschleppunternehmern oder sonstigen Dritten ab.
Hotline
Wenn Sie einen Auto-Schutzbrief von Zurich haben, rufen Sie uns an:
01802 02808080
6 ct/Anruf dt. Festnetz; max. 42 ct/Min. Mobilfunk
Wildunfall
Sollten Sie mit einem Wild kollidiert sein, fassen Sie das Tier nicht an und nehmen Sie es nicht mit. Informieren Sie sofort die Polizei oder das Forstamt, auch wenn das Tier geflüchtet ist. Lassen Sie das beschädigte Fahrzeug unbedingt von Ihrer Kfz-Versicherung begutachten. Dies ist besonders dann wichtig, wenn der Schaden dadurch entstand, dass Sie dem Tier ausgewichen sind.
Versicherung informieren
Ist ein Schaden, den Sie vollständig oder teilweise verschuldet haben, so gering, dass Sie ihn privat regulieren möchten, ist eine Schadenmeldung nicht notwendig. Ansonsten sollte jeder Unfall/Schaden, an dem Sie die alleinige Schuld oder eine Teilschuld tragen, innerhalb einer Woche gemeldet werden. Wurde jemand schwer verletzt oder getötet, sollte dies bereits innerhalb von 24 Stunden mitgeteilt werden. Hat Ihr Unfallgegner den Schaden definitiv allein verschuldet, wenden Sie sich bitte direkt an dessen Haftpflichtversicherung.
Was Sie wie und wann melden sollten, erfahren Sie hier: Schaden-Service.