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Für die Zulassung eines Fahrzeuges benötigen Sie eine Versicherungsbestätigungs-nummer (VB-Nummer). Die VB-Nummer stellen wir Ihnen auf Wunsch auch auf Ihr Handy zur Verfügung.
Rundumschutz für Sie, Ihre Mitfahrer und Ihr Fahrzeug – individuelle Bausteine und besondere Extras garantieren ein Höchstmaß an Sicherheit.
Kfz-Zulassung
Für die Anmeldung Ihres Kfz bei Ihrer zuständigen Kfz-Zulassungsstelle benötigen Sie immer Ihren Personalausweis oder ersatzweise einen gültigen Reisepass zusammen mit einer Meldebestätigung. Darüber hinaus benötigen Sie von Fall zu Fall folgende weitere Unterlagen:
Wichtige Neuerung
Neufahrzeuge, die nach dem 7. Februar 2011 zugelassen werden, müssen mit Tagfahrleuchten ausgerüstet sein. Das Tagfahrlicht leuchtet automatisch, sobald der Motor gestartet wird. Schaltet der Fahrer das Abblendlicht ein, erlischt das Tagfahrlicht.
Bei Anmeldung eines Neufahrzeugs
- Personalausweis
- Versicherungsbestätigungskarte inklusive der neuen VB-Nummer oder EVB-Nummer
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief)
- Bankverbindung (damit die Kfz-Steuer von Ihrem Bankkonto eingezogen werden kann)
Bei Anmeldung eines Gebrauchtfahrzeugs
- Personalausweis
- Versicherungsbestätigungskarte inklusive der neuen VB-Nummer oder EVB-Nummerr
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein) mit gültigem TÜV-Eintrag
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief)
- Bankverbindung (damit die Kfz-Steuer von Ihrem Bankkonto eingezogen werden kann)
Bei Wohnortwechsel im gleichen Zulassungskreis
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein) mit gültigem TÜV-Eintrag
Bei Namensänderung
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
Bei Wohnortwechsel in einen anderen Zulassungskreis
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein) mit gültigem TÜV-Eintrag
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief)
- EVB-Nummer
- wenn das Fahrzeug angemeldet ist, die bisherigen Schilder
- Bankverbindung (damit die Kfz-Steuer von Ihrem Bankkonto eingezogen werden kann)
Bei Wiederanmeldung
- Personalausweis
- Versicherungsbestätigungskarte inklusive der neuen VB-Nummer oder EVB-Nummer
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Brief)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief)
- Kfz-Schilder (können vorgelegt werden)
- Bankverbindung (damit die Kfz-Steuer von Ihrem Bankkonto eingezogen werden kann)
Gut zu Wissen: Bei der Zulassung eines Fahrzeugs durch Dritte sind eine formlose Vollmacht und der Personalausweis des Fahrzeughalters erforderlich.
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