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Ottomotoren |
Dieselmotoren¹ |
| D3, D4, E2, Euro 2 (3-Liter-Auto), Euro 3, Euro 3 (5-Liter-Auto), Euro 3 (3-Liter-Auto), Euro 3 + D4, Euro 3 I, Euro 3 III + D4, Euro 4, Euro 5, Euro 6 |
30 bis 33, 36 bis 48, 53 bis 61, 62 bis 70², 72 bis 75, 35A0 bis 35M0³, 36N0 bis 36Y0³ |
6,75 |
15,44 |
| Euro 2, Euro 2 I, Euro 2 (5-Liter-Auto), Euro 3 II, Euro 3 III, Euro 3 III (5-Liter-Auto) |
25 bis 27, 35, 49 bis 52, 71 |
7,36 |
16,05 |
| E2 (5-Liter-Auto), Euro 1, Euro 2 II, Euro 2 III |
01 bis 02, 034,5,6, 046, 096, 11 bis 14, 16, 18, 21, 22, 28 bis 29, 34, 777 |
15,13 |
27,35 |
| ohne Emissionsgruppe |
104, 154, 17, 19, 20, 23, 24 |
21,07 |
33,29 |
| ohne Emissionsgruppe oder Emissionsgruppe nicht bekannt |
00, 03 bis 10, 15, 888 |
25,36 |
37,58 |
| 1 |
Der Steuersatz für Pkw mit Dieselmotor ohne Partikelfilter hat sich zum 1. April 2007 um 1,20 Euro je angefangene 100 cm³ Hubraum erhöht. Dieser Steuerzuschlag ist bis 31. März 2011 festgeschrieben.
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| 2 |
Alle neuen, zwischen 5. November 2008 und 30. Juni 2009 erstmals zugelassenen Euro-4-Pkw zahlen ein Jahr lang keine Kfz-Steuer. Für Diesel-Pkw ohne Partikelfilter bleibt der Steuer-Malus von 1,20 Euro je 100 cm³ Hubraum jedoch bestehen.
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| 3 |
Alle neuen, zwischen 5. November 2008 und 30. Juni 2009 erstmals zugelassenen Euro-5- und Euro-6-Pkw zahlen für maximal zwei Jahre keine Kfz-Steuer. Für Diesel-Pkw ohne Partikelfilter bleibt der Steuer-Malus von 1,20 Euro je 100 cm³ Hubraum jedoch bestehen. Die Steuerbegünstigung endet am 31. Dezember 2010, auch wenn der maximale Begünstigungszeitraum von zwei Jahren bis dahin nicht voll ausgeschöpft wurde. Für Euro-5-Pkw, die vor dem 5. November 2008 zugelassen wurden, fällt ab 1. Januar 2009 ein Jahr lang keine Kfz-Steuer an. Der Pkw muss seit dem Tag seiner Erstzulassung nach den Vorschriften der Abgasnorm Euro 5 bzw. Euro 6 genehmigt sein. Ob das zutrifft, steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I, Ziffer 14.
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| 4 |
Wenn die Schlüsselnummer 03 vor dem 26. Juli 1995 zugeteilt wurde und der Hubraum über 2.000 cm³ liegt, erhält das Fahrzeug automatisch den Euro-1-Steuersatz.
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| 5 |
Bei Fahrzeugen mit einem Hubraum von 1.400 bis 2.000 cm³ muss zusätzlich durch eine Herstellerbescheinigung nachgewiesen werden, dass der Abgasstandard die Anforderungen einer der folgenden Richtlinien erfüllt: Anlage XXIII StVZO oder RL 70/220/EWG Anhang III A (entsprechend den Abgasgrenzwerten der Anlage XXIII StVZO) oder RL 91/441/EWG.
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| 6 |
Fahrzeuge mit Ottomotor, die vor dem 26. Juli 1995 mit einem geregelten Katalysator ausgerüstet wurden. Als Nachweis genügt der Eintrag im Fahrzeugbrief/-schein unter Ziffer 5 Antriebsart "Otto/GKat" und dahinter die Zahl "51". Ebenfalls akzeptiert wird eine entsprechende Eintragung unter Ziffer 33.
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| 7 |
Es handelt sich um Fahrzeuge, die vor dem 1. Oktober 1995 erstmals in den Verkehr gekommen sind und nach dem 1. Januar 1996 auf Euro 1 umgerüstet wurden.
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| 8 |
Das sind Fahrzeuge, bei denen die Schadstoffemission unbekannt ist.
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