Steuertabelle

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Emissions-
gruppe für Pkw
Schlüssel-
nummer in den Fahrzeug-
papieren
Steuersatz je angefangene 100 cm³ Hubraum in Euro
    Ottomotoren Dieselmotoren¹
D3, D4, E2, Euro 2 (3-Liter-Auto), Euro 3, Euro 3 (5-Liter-Auto), Euro 3 (3-Liter-Auto), Euro 3 + D4, Euro 3 I, Euro 3 III + D4, Euro 4, Euro 5, Euro 6 30 bis 33, 36 bis 48, 53 bis 61, 62 bis 70², 72 bis 75, 35A0 bis 35M0³, 36N0 bis 36Y0³ 6,75 15,44
Euro 2, Euro 2 I, Euro 2 (5-Liter-Auto), Euro 3 II, Euro 3 III, Euro 3 III (5-Liter-Auto) 25 bis 27, 35, 49 bis 52, 71 7,36 16,05
E2 (5-Liter-Auto), Euro 1, Euro 2 II, Euro 2 III 01 bis 02, 034,5,6, 046, 096, 11 bis 14, 16, 18, 21, 22, 28 bis 29, 34, 777 15,13 27,35
ohne Emissionsgruppe 104, 154, 17, 19, 20, 23, 24 21,07 33,29
ohne Emissionsgruppe oder Emissionsgruppe nicht bekannt 00, 03 bis 10, 15, 888 25,36 37,58
1  Der Steuersatz für Pkw mit Dieselmotor ohne Partikelfilter hat sich zum 1. April 2007 um 1,20 Euro je angefangene 100 cm³ Hubraum erhöht. Dieser Steuerzuschlag ist bis 31. März 2011 festgeschrieben.
2 Alle neuen, zwischen 5. November 2008 und 30. Juni 2009 erstmals zugelassenen Euro-4-Pkw zahlen ein Jahr lang keine Kfz-Steuer. Für Diesel-Pkw ohne Partikelfilter bleibt der Steuer-Malus von 1,20 Euro je 100 cm³ Hubraum jedoch bestehen.
3 Alle neuen, zwischen 5. November 2008 und 30. Juni 2009 erstmals zugelassenen Euro-5- und Euro-6-Pkw zahlen für maximal zwei Jahre keine Kfz-Steuer. Für Diesel-Pkw ohne Partikelfilter bleibt der Steuer-Malus von 1,20 Euro je 100 cm³ Hubraum jedoch bestehen. Die Steuerbegünstigung endet am 31. Dezember 2010, auch wenn der maximale Begünstigungszeitraum von zwei Jahren bis dahin nicht voll ausgeschöpft wurde. Für Euro-5-Pkw, die vor dem 5. November 2008 zugelassen wurden, fällt ab 1. Januar 2009 ein Jahr lang keine Kfz-Steuer an. Der Pkw muss seit dem Tag seiner Erstzulassung nach den Vorschriften der Abgasnorm Euro 5 bzw. Euro 6 genehmigt sein. Ob das zutrifft, steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I, Ziffer 14.
4 Wenn die Schlüsselnummer 03 vor dem 26. Juli 1995 zugeteilt wurde und der Hubraum über 2.000 cm³ liegt, erhält das Fahrzeug automatisch den Euro-1-Steuersatz.
5 Bei Fahrzeugen mit einem Hubraum von 1.400 bis 2.000 cm³ muss zusätzlich durch eine Herstellerbescheinigung nachgewiesen werden, dass der Abgasstandard die Anforderungen einer der folgenden Richtlinien erfüllt: Anlage XXIII StVZO oder RL 70/220/EWG Anhang III A (entsprechend den Abgasgrenzwerten der Anlage XXIII StVZO) oder RL 91/441/EWG.
6 Fahrzeuge mit Ottomotor, die vor dem 26. Juli 1995 mit einem geregelten Katalysator ausgerüstet wurden. Als Nachweis genügt der Eintrag im Fahrzeugbrief/-schein unter Ziffer 5 Antriebsart "Otto/GKat" und dahinter die Zahl "51". Ebenfalls akzeptiert wird eine entsprechende Eintragung unter Ziffer 33.
7 Es handelt sich um Fahrzeuge, die vor dem 1. Oktober 1995 erstmals in den Verkehr gekommen sind und nach dem 1. Januar 1996 auf Euro 1 umgerüstet wurden.
8 Das sind Fahrzeuge, bei denen die Schadstoffemission unbekannt ist.