Zurich Gruppe Deutschland – Kfz-Steuerrechner. Ist Ihr Wunschfahrzeug ein Steuersparmodell? Berechnen Sie vor jedem Fahrzeugwechsel mit unserem Kfz-Steuerrechner Ihre Kfz-Steuer. Da für Erstzulassungen ab 1. Juli 2009 ein neues Steuersystem gilt, geben Sie für die Steuerberechnung bitte an, welche Erstzulassung für Ihr Fahrzeug zutrifft.

Kfz-Steuerrechner

Wie hoch ist die Kfz-Steuer für mein neues Fahrzeug? Fragen Sie einfach vor jedem Fahrzeugwechsel unseren Kfz-Steuerrechner. Da es seit 1. Juli 2009 ein neues Steuersystem für Erstzulassungen gibt, wählen Sie zur Berechnung bitte, wann Ihr Fahrzeug erstmals zugelassen wurde oder wird.

Steuerrechner für Erstzulassungen

» Bis 30. Juni 2009 » Ab 1. Juli 2009

Zurich-Tipp: Berechnen Sie für Pkw mit Erstzulassung vom 5. November 2008 bis 30. Juni 2009 die Kfz-Steuer mit beiden Rechnern. Denn für diese Autos erhebt das Finanzamt den günstigeren Kfz-Steuersatz.

Zwei Kfz-Steuersysteme

Seit 1. Juli 2009 ist eine neue Kfz-Besteuerung in Kraft getreten, die auf Hubraum und CO2-Emission pro Kilometer basiert. Das neue Steuersystem gilt für alle Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 1. Juli 2009. Die bisherige Kfz-Besteuerung, berechnet nach der Fahrzeugschlüsselnummer bzw. der Emissionsklasse und dem Hubraum, ist aber weiterhin gültig. Sie wird auf Fahrzeuge angewendet, die vor dem 30. Juni 2009 erstmals zugelassen wurden.

Günstiger-Regelung

Ist das Fahrzeug erstmals in der Zeit vom 5. November 2008 bis 30. Juni 2009 zugelassen worden, so wird die Kfz-Steuer ein Jahr lang nicht erhoben. Erfüllt das Fahrzeug die Abgasvorschriften Euro 5 oder Euro 6, verlängert sich der Zeitraum der Nichterhebung um ein weiteres Jahr, maximal bis 31. Dezember 2010. Endet der Zeitraum der Nichterhebung, prüft das Finanzamt von sich aus, ob die bis 30. Juni 2009 geltende alte oder die neue Kfz-Steuer für den Halter des Pkw günstiger ist, und setzt die niedrigere Steuer fest.