|
|

Kfz-Steuerrechner
Erstzulassung ab 1. Juli 2009
Bei Fahrzeugen mit erstmaliger Zulassung ab dem 1. Juli 2009 richtet sich die Kfz-Steuer nach der CO2-Emission pro Kilometer und dem Hubraum.
Diese Kfz-Steuer gilt für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 1. Juli 2009. Für Fahrzeuge mit früherer Erstzulassung verwenden Sie bitte den
Kfz-Steuerrechner für Erstzulassungen bis 30. Juni 2009.
Hinweise zur Kfz-Steuer
Für Autofahrer
Für alle ab 1. Juli 2009 erstmals zugelassenen Pkw wird zur Steuerberechnung neben dem Hubraum auch der CO2-Wert (Kohlendioxid) herangezogen. Das Berechnungsverfahren sieht wie folgt aus:
- Pkw mit Ottomotor: Sockelbetrag von 2,00 Euro je angefangene 100 cm³ Hubraum
- Pkw mit Dieselmotor: Sockelbetrag von 9,50 Euro je angefangene 100 cm³ Hubraum
Hinzu kommt der CO2-abhängige Steuerbetrag:
- Diesel- und Ottomotoren: 2,00 Euro je Gramm CO2 pro Kilometer – allerdings erst oberhalb eines steuerfreien Grenzwerts von 120 g/km. Dieser Grenzwert wird in den Folgejahren herabgesetzt, ab Erstzulassung 1. Januar 2012 auf 110 g/km und ab Erstzulassung 1. Januar 2014 auf 95 g/km.
- Diesel-Pkw ohne Partikelfilter: Für diese Fahrzeuge ist zusätzlich bis 31. März 2011 ein Malus von 1,20 Euro je angefangene 100 cm³ Hubraum fällig.
- Steuerbefreiung: Diesel-Pkw der Euro-6-Emissionsklasse, die im Zeitraum vom 1. Juli 2009 bis zum 31. Dezember 2013 erstmals zugelassen werden, erhalten von 2011 bis 2013 eine Steuerbefreiung in Höhe von 150 Euro pro Jahr.
Elektromotoren und Ottomotoren nach dem Drehkolben- (Wankel-)Prinzip
Für diese Fahrzeuge gibt es im neuen Steuersystem keine Änderung.
- Drehkolbenmotoren: Besteuerung nach dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs: je angefangene 200 kg: 11,25 Euro, über 2.000 kg bis 3.000 kg: 12,02 Euro. Beispiel: Ein Mazda RX-8 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 1.815 kg kostet pro Jahr 112,50 Euro Steuer.
- Elektromotoren: Besteuerung ebenfalls nach dem zulässigen Gesamtgewicht, aber nur mit den halben Steuersätzen gegenüber den Werten für Drehkolbenmotoren. Und: Es gibt eine grundsätzliche Steuerbefreiung für fünf Jahre ab Erstzulassung.
Für Motorradfahrer
- Motorradfahrer müssen sich nur eine Steuer merken: Pro angefangene 100 cm³ werden 7,36 Euro Steuer erhoben. Eine Bemessung nach Abgasemissionen wie bei Pkw und Nutzfahrzeugen gibt es nicht.
|
|