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Unfallversicherung für Kinder

80 % der Unfälle ereignen sich in der Freizeit – also gerade dann, wenn Ihre Kinder keinen gesetzlichen Versicherungsschutz haben. Damit Sie sich im Falle eines Unfalls keine Sorgen um die finanzielle Zukunft Ihres Kindes machen müssen, schützt die Zurich Unfallversicherung.

Die Unfallversicherung ist ein Baustein der MultiPlus. Sichern Sie sich die zusätzlichen MultiPlus-Vorteile.


Vorteile
  • Ihre Kinder sind rund um die Uhr abgesichert.
  • Bei Tod oder mindestens 50-%iger Invalidität des Versicherungsnehmers oder dessen Lebensgefährten wird der Vertrag bis zum 18. Lebensjahr des Kindes beitragsfrei weitergeführt. (Top-Schutz)
  • Schäden durch Vergiftungen sind für Kinder unter 16 Jahren mitversichert.
  • Auswahl zwischen Top-Schutz und Basis-Schutz
  • Abdeckung von Infektionen in Folge von Insektenstichen und Zeckenbissen im Top-Schutz
Leistungen

Einmalige Leistungen

  • Invaliditätsentschädigung ab einer Invalidität von 1 %
  • progressive Invaliditätsentschädigung: Bei 100 % Invalidität erhöht sich die Invaliditätsentschädigung gemäß der von Ihnen gewählten Progressionsstaffel auf maximal 500 % – also das Fünffache der vereinbarten Invaliditätsgrundsumme.
  • maximal 1.000 % der vereinbarten Invaliditätssumme möglich (inklusive Mehr-/Zusatzleistungen)
  • Todesfallleistung, wenn der Tod innerhalb eines Jahres infolge des Unfalls eintritt
  • Krankenhaustagegeld bei unfallbedingtem Krankenhausaufenthalt bis zu fünf Jahren (Top-Schutz) bzw. drei Jahren (Basis-Schutz)
  • Genesungsgeld maximal 150 Tage
  • Verbesserte Übergangsleistung (Top-Schutz)
  • Sofortleistung bei Knochenbruch 1.000 Euro (Top-Schutz)
  • Komageld in Höhe von 150 Euro/Woche für maximal zwei Jahre (Top-Schutz)

Wiederkehrende Zahlungen:

  • Unfall-Rente: Ab einer Invalidität von 50 % zahlen wir Ihnen monatlich eine Unfall-Rente in vereinbarter Höhe – und das ein Leben lang.
  • Invaliditätsgrundsumme: Wir zahlen Ihnen neben der einmaligen Invaliditätsleistung wahlweise alle 10 bzw. 18 Jahre die vertraglich vereinbarte Invaliditätsgrundsumme immer wieder aus.

Die wiederkehrenden Zahlungen ermöglichen Ihnen zum Beispiel ein neues behindertengerechtes Kfz, einen aktuellen elektronisch gesteuerten Rollstuhl, neue Prothesen oder die Finanzierung der Kosten für Behandlungen nach den neuesten medizinischen Methoden.

Ihr Plus: Unser Familienrabatt

Nutzen Sie den Familienrabatt: Bereits ab zwei Personen erhalten Sie einen entsprechenden Nachlass.

Beitragsfreie Extras

Beitragsfreie Extras im Top-Schutz

  • Erhöhung der Invaliditätsgrundsumme bei Erfüllung der Helmpflicht um 25 %
  • Schulausfallgeld in Höhe von 25 Euro für maximal 100 Tage
  • Rooming-in in Höhe des vereinbarten Krankenhaustagegeldes für maximal 30 Tage
  • Kosten für kosmetische Operationen bis 16.000 Euro, auch für Schneide-/Eckzähne
  • Bergungskosten bis 16.000 Euro
  • Kurgeld bis maximal 4.000 Euro
  • Verzicht auf Anrechnung bei Krankheiten oder Gebrechen bis zu einem Mitwirkungsanteil von 50 %
  • höhere Invaliditäts-/Todesfallleistung und zusätzliches Krankenhaustagegeld bei Unfällen als Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Sofortleistung bei Schwerverletzung 3.000 Euro
  • Sofortleistung bei Raubüberfall/Geiselnahme 3.000 Euro

Beitragsfreie Extras im Basis-Schutz

  • Rooming-in in Höhe des vereinbarten Krankenhaustagegeldes für maximal 30 Tage
  • Kosten für kosmetische Operationen bis 6.000 Euro
  • Bergungskosten bis 16.000 Euro
  • Kurgeld bis maximal 1.500 Euro
  • Verzicht auf Anrechnung bei Krankheiten oder Gebrechen bis zu einem Mitwirkungsanteil von 25 %

Beitragsfreie Zusatzleistung für Immobilienbesitzer

Verdoppelung einer vereinbarten Invaliditätsleistung für Kinder unter 16 Jahren ab 50 % Invalidität

Top-Schutz und Basis-Schutz im Vergleich

Top-Schutz oder Basis-Schutz: Sie haben die Wahl

Wenn Sie einen besonders umfassenden Schutz mit erhöhten Leistungen wünschen, entscheiden Sie sich für den Top-Schutz.
Mit dem Basis-Schutz wählen Sie eine solide Grundabsicherung.

Versicherungsumfang Top-Schutz Basis-Schutz
Invaliditätsleistungen
Unfall-Rente, monatlich lebenslang ab einer Invalidität von 50% wenn vereinbart wenn vereinbart
Invaliditätsleistung einmalig wenn vereinbart wenn vereinbart
– ab 50 % Invalidität wiederkehrend alle 10 oder 18 Jahre wenn vereinbart wenn vereinbart
– zusätzlich als Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln 20.000 EUR nicht mitversichert
Progression/Mehrleistung
Mehrleistungen ab 90 % Invalidität wenn vereinbart wenn vereinbart
Progression 500 Plus wenn vereinbart wenn vereinbart
Maximal 1.000 % der vereinbarten Invaliditätsgrundsumme inkl. aller Mehr-/Zusatzleistungen mitversichert mitversichert
Sofortleistungen bei
Schwerverletzungen 3.000 EUR nicht mitversichert
Knochenbruch 1.000 EUR wenn vereinbart nicht mitversichert
Raubüberfall/Geiselnahme (ohne körperliche Verletzungen) 3.000 EUR nicht mitversichert
Unfallbedingte Fehlgeburt 3.000 EUR nicht mitversichert
Komageld in Höhe von 150 EUR pro Woche, max. 2 Jahre wenn vereinbart nicht mitversichert
Schnelle Hilfe bei Invalidität
Verbesserte Übergangsleistung wenn vereinbart nicht mitversichert
Vorableistung in Höhe von 25 % der voraussichtlichen Invaliditätsleistung sechs Wochen nach einem Unfall mit mindestens 50 %iger Invalidität, nur wenn eine Todesfallsumme vereinbart ist mitversichert nicht mitversichert
Verzicht auf Anrechnung von Krankheiten/Gebrechen, die bei der Gesundheitsschädigung mitgewirkt haben
bei allen Leistungsarten bis 50 % Mitwirkungs- anteil bis 25 % Mitwirkungs- anteil
Als Unfall gelten Gesundheitsschädigungen
durch Strahlen mitversichert mitversichert
durch Gase, Dämpfe mitversichert mitversichert
durch Staubwolken und Säuren mitversichert nicht mitversichert
durch Vergiftungen durch Nahrungsmittel mitversichert nicht mitversichert
durch psychische Reaktionen am Unfallort mitversichert nicht mitversichert
durch Pedi-, Maniküre, Entfernen von Hühneraugen und Hornhaut mitversichert nicht mitversichert
die tauchtypisch sind mitversichert mitversichert
durch Ertrinken, Ersticken im Wasser mitversichert mitversichert
durch Erfrieren im Wasser mitversichert nicht mitversichert
durch Rettung von Menschenleben und Sachen mitversichert mitversichert
durch Unfälle infolge Bewusstseinsstörungen durch Alkohol- oder Medikamenteneinnahme, aber nicht bei nachgewiesener Abhängigkeit mitversichert mitversichert
– das Lenken von KFZ ist versichert bei Blutalkohol unter 1,1 ‰ 1,1 ‰
der Bandscheiben, sofern keine Degeneration/Vorschädigung vorliegt mitversichert nicht mitversichert
durch erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen und Wirbelsäule oder Bauch- und Unterleibsbrüche mitversichert nicht mitversichert
durch Infektionen, Schutzimpfungen, Insektenstiche/-bisse mitversichert wenn vereinbart
Unfall-Todesfallleistung (wenn vereinbart)
zusätzlich als Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln 10.000 EUR nicht mitversichert
Vollwaisenleistung
doppelte Todesfallsumme bei gleichzeitigem Tod beider Elternteile für Kinder unter 16 Jahren, max. 50.000 EUR
mitversichert nicht mitversichert
Krankenhaustagegeld (KHT) (wenn vereinbart)
Maximale Leistungsdauer 5 Jahre 3 Jahre
zusätzlicher Tagessatz in den ersten 150 Tagen (Genesungsgeld) mitversichert mitversichert
auch bei Notfalleinweisung in Nicht-Akuthäuser mitversichert nicht mitversichert
auch bei stationärer Behandlung in einem Rehabilitationszentrum, unmittelbar anschließend an die stationäre Behandlung, für max. 90 Tage mitversichert nicht mitversichert
doppelter Tagessatz bei Unfall im Ausland mitversichert nicht mitversichert
als Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln Tagessatz erhöht um 20 EUR nicht mitversichert
auch Kostenübernahme für eine Haushaltshilfe während des Krankenhausaufenthaltes (wenn mind. ein Kind unter 16 Jahre im Haushalt) max. 1.500 EUR nicht mitversichert
bei ambulanten Operationen, einmalig dreifacher Tagessatz max. 250 EUR max. 150 EUR
Tagegeld wahlweise A, B oder C
A) ab dem 15. Tag wenn vereinbart nicht mitversichert
B) ab dem 43. Tag wenn vereinbart nicht mitversichert
C) rückwirkend ab dem 1. Tag, wenn Sie nach einem Unfall mehr als 60 Tage in der Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und in ärztlicher Behandlung sind wenn vereinbart nicht mitversichert
Kurgeld
Kuraufenthalt nach einem Unfall 4.000 EUR 1.500 EUR
Krieg/Bürgerkrieg
Unfälle verursacht durch Krieg oder Bürgerkrieg nicht mitversichert nicht mitversichert
bei Auslandsreisen von Krieg- oder Bürgerkriegsereignissen überrascht – vorübergehender Versicherungsschutz für die Dauer von 14 Tage 7 Tage
Teilnahme an Rennen als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorfahrzeuges
Fahrtveranstaltungen mit Motorfahrzeugen, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt nicht mitversichert nicht mitversichert
– der Teil, bei dem es nicht auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt, z. B. Sonderprüfungen bei Rallyes mitversichert nicht mitversichert
Bergungskosten pauschal für
Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze
Transport in das nächste Krankenhaus
Rückreisemehraufwand
Überführung
16.000 EUR 16.000 EUR
– auch Kosten für die Dekompressionskammer mitversichert nicht mitversichert
Übernahme von Kosten im Leistungsfall für
durch uns veranlasste Arztbesuche und den damit verbundenen Verdienstausfall mitversichert mitversichert
– Einkommensausfall bei Selbständigen
1,5 ‰ der Invaliditätssumme, max. 500 EUR (ohne Nachweis)
mitversichert nicht mitversichert
durch uns beauftragte Atteste mitversichert mitversichert
medizinische Hilfsmittel 2.000 EUR 1.500 EUR
kosmetische Operationen 16.000 EUR 6.000 EUR
– auch für Schneide-/Eckzähne mitversichert nicht mitversichert
Fristverlängerungen
für die Schadenmeldung, wenn Sie Unfallfolgen zunächst nicht angenommen haben mitversichert mitversichert
für die Anzeige eines Unfalltodes, innerhalb 48 Std. nach Kenntnisnahme nach Kenntnisnahme
für die Feststellung und Anzeige der Invalidität 18 Monate 18 Monate
Fristverkürzungen
für die Neubemessung des Invaliditätsgrades auf unsere Veranlassung 2 Jahre 3 Jahre
Änderung der Berufstätigkeit
keine Kürzung der Leistung bei irrtümlich unterlassener Anzeige innerhalb der ersten zwölf Monate ab Änderung der Berufstätigkeit – trotz Änderung der Gefahrengruppe mitversichert nicht mitversichert
Keine Nachteile bei Berufsausübung aus Pflichtgefühl nach einem Unfall
Bemessung des Arbeitsbeeinträchtigungsgrades nach objektivem ärztlichem Befund – unabhängig von der Berufsausübung mitversichert mitversichert
Familienvorsorgeschutz für max. sechs Monate
für Ihren neuen Ehegatten, neu eingetragenen Lebenspartner, Neugeborene:
Invaliditätsleistung:
Unfall-Todesfallsumme:
Krankenhaustagegeld:
Bergungskosten:



50.000 EUR
5.000 EUR
10 EUR
6.000 EUR



50.000 EUR
5.000 EUR
10 EUR
6.000 EUR
Zusatzschutz für Ihre mitversicherten Kinder unter 16 Jahre:
beitragsfreie Fortführung des Vertrages, falls Sie versterben (bis 18 Jahre) mitversichert mitversichert
– oder unfallbedingt zu 50 % invalide werden mitversichert nicht mitversichert
beitragsfreie Fortführung des Vertrages, falls Ihr/e Ehegatte/Lebensgefährte/-in verstirbt (bis 18 Jahre) mitversichert nicht mitversichert
– oder unfallbedingt zu 50 % invalide wird mitversichert nicht mitversichert
Bei Erfüllung einer Helmpflicht Erhöhung der Grundversicherungssumme für den Invaliditätsfall um 25 % nicht mitversichert
Schulausfallgeld je Tag (max. 100 Tage) 25 EUR nicht mitversichert
Rückholkosten Ihrer Kinder aus dem Ausland, wenn eine Betreuung durch Sie oder weitere Angehörige unfallbedingt vor Ort nicht möglich ist max. 2.500 EUR nicht mitversichert
Kostenübernahme für die Unterbringung einer mitreisenden Begleitperson, sofern Ihr Kind durch einen Unfall im Ausland vollstationär behandelt werden muss 50 EUR
max. 14 Tage
nicht mitversichert
Als Unfall gelten Gesundheitsschädigungen durch
– Vergiftungen durch Einnahme schädlicher Stoffe mitversichert mitversichert
– Vergiftungen durch Nahrungsmittel mitversichert mitversichert
Doppelter Tagessatz eines vereinbarten Krankenhaustagegeldes bei mind. 8-tägiger vollstationärer Heilbehandlung in einem mehr als 250 km entfernten Krankenhaus mitversichert nicht mitversichert
Einfacher Tagessatz eines vereinbarten Krankenhaustagegeldes, wenn ein Elternteil mit dem Kind im Krankenhaus übernachtet (Rooming-In) max. 30 Tage mitversichert mitversichert
Leistungserweiterungen für Eigentümer von Privatimmobilien (Ein-/Zweifamilienhaus/Eigentumswohnung)
Verdoppelung einer vereinbarten Invaliditätsleistung für Kinder unter 16 Jahren ab 50 % Invalidität mitversichert nicht mitversichert
mitversichertmitversichert nicht versichertnicht versichert  

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Verbesserte Gliedertaxe

Die Gliedertaxe legt den Invaliditätsgrad fest, der sich durch den Verlust oder die Funktionsunfähigkeit von bestimmten Körperteilen und Sinnesorganen errechnet. In der privaten Unfallversicherung bestimmt der Invaliditätsgrad die Höhe der Invaliditätsleistung.

Die Grafik zeigt Ihnen an ausgewählten Beispielen die Unterschiede der normalen Gliedertaxe zur verbesserten Zurich Gliedertaxe im Top-Schutz:

Gliedertaxe

Körperteil/ Sinnesorgan Top- Schutz Basis- Schutz
1) Verlust der Sehkraft
eines Auges 60 % 50 %
2) Verlust des Gehörs
auf einem Ohr 35 % 30 %
3) Verlust bzw. Funktionsunfähigkeit
eines Armes 70 % 70 %
eines Armes bis oberhalb des Ellenbogengelenks 70 % 65 %
eines Armes bis unterhalb des Ellenbogengelenks 70 % 60 %
einer Hand 70 % 55 %
von sämtlichen Fingern einer Hand 70 % 45 %
4) Verlust bzw. Funktionsunfähigkeit
eines Beines über der Mitte des Oberschenkels 70 % 70 %
eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels 70 % 60 %
eines Beines bis unterhalb des Knies 70 % 50 %
eines Beines bis zur Mitte des Unterschenkels 70 % 45 %
eines Fußes 70 % 40 %
Zusätzliche Vorteile sichern

Sichern Sie sich zusätzliche Vorteile, denn die Unfallversicherung ist ein Baustein der MultiPlus.

MultiPlus bietet Ihnen Rundum-Schutz in einem frei wählbaren Paket aus den Bausteinen Haftpflicht, Unfall, Hausrat, Wohngebäude und Rechtsschutz.

Preis- und Leistungsvorteile
Wenn Sie ein MultiPlus-Paket mit mindestens drei Bausteinen und in Kombination mit einer privaten Kfz-Versicherung und/oder einer privaten Lebensversicherung abschließen, profitieren Sie von zahlreichen Preis- und Leistungsvorteilen.

In der Unfallversicherung

Sie erhalten zusätzlich

  • Invaliditätsleistung bis zum Zehnfachen der Invaliditätsgrundsumme

Bei schwerwiegenden Schadenereignissen:

  • Kostenübernahme für professionelle, psychologische Unterstützung in Therapiesitzungen oder Selbstverteidigungskurs

Bei Großschäden:

  • Betreuungskosten für Kinder für bis zu 10 Tage / maximal 1.000 Euro
  • zusätzlich 1.000 Euro Erholungsgeld

» Mehr zur MultiPlus

Wir beraten Sie gerne. Sprechen Sie mit Ihrem Zurich Versicherungspartner.


Alle Informationen zum Ausdrucken (8 Seiten)

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