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Zurich Gruppe Deutschland - Staatliche Förderung. Die private Altersvorsorge und der Vermögensaufbau werden durch steuerliche Vergünstigungen gefördert.

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Geförderte Altersvorsorge

Sichern Sie sich eine lebenslange Rentenzahlung mit staatlicher Förderung:

Staatliche Förderung

Der Staat fördert die private Altersvorsorge durch steuerliche Vergünstigungen. Dabei werden Riester-Rente, Basisrente und private Rentenversicherungen in unterschiedlichem Umfang gefördert.

Riester-Rente

Mit den jüngsten Rentenreformen hat der Gesetzgeber beschlossen: Der Staat fördert die private Altersvorsorge mit Zulagen und gewährt einen Sonderausgabenabzug bis zu den Förderhöchstgrenzen.

Die staatliche Zulage

Seit 2008 können alle Arbeitnehmer, die als Pflichtversicherte in die inländische gesetzliche Rentenversicherung oder in die Alterssicherung der Landwirte einzahlen, 4 % ihres Vorjahresbruttoeinkommens bis zu einem Förderhöchstbetrag von derzeit 2.100 Euro p. a. in förderfähige Altersvorsorgeprodukte investieren. Die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge gilt auch für Beamte, Richter, Soldaten sowie Arbeiter und Angestellte des öffentlichen Dienstes.

Überblick: Zulagen und Förderhöchstbetrag

Jahr Gesamtspar- betrag zur Ausschöpfung der vollen Zulage1 Grund- zulage p. a.2 Kinder- zulage p. a.3 Förder- höchstbetrag p. a.
Seit 2008 4 % 154 EUR 185 EUR 4
300 EUR 5
2.100 EUR
 
 

1 Summe aus Eigenleistung sowie aus Grund- und Kinderzulage in Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens
2 für Alleinstehende, bei Verheirateten wird die Zulage verdoppelt
3 je Kind, für das der Berechtigte Kindergeld erhält
4 bis zum 31.12.2007 geborene Kinder
5 ab dem 01.01.2008 geborene Kinder
Stand: Dezember 2011

Beispielrechnung für die Zulage

Zugrunde liegt: Ehepaar, ein Rentenversicherungspflichtiger, mit zwei kindergeldberechtigten Kindern (vor 2008 geboren), 30.000 Euro Bruttoeinkommen, für jeden Ehepartner je ein eigenständiger Förder Renteinvest-Vertrag.

Förderung seit 2008
Gesamtsparbetrag (p. a.) 1.200 EUR
Grundzulage 308 EUR
Kinderzulage 370 EUR
Zulage gesamt 678 EUR
Eigenleistung 522 EUR
Förderquote 56,5 %
 
 

Die Steuerbefreiung

Der Gesamtbetrag aus Eigenanteil und Zulage ist darüber hinaus bis zu einem Höchstbetrag als Sonderausgabe bei der Einkommensteuer abzugsfähig.

Der Höchstbetrag wurde bis 2008 stufenweise erhöht. Bei der persönlichen Einkommensteuerveranlagung prüft das Finanzamt, ob die Steuerersparnis größer als die staatliche Zulage ist. Ist dies der Fall, erstattet das Finanzamt die Differenz zwischen der höheren Steuerersparnis und der niedrigeren, bereits gezahlten Zulage.

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Ganz gleich, ob Haus oder Wohnung – die eigenen vier Wände werden vom Staat jetzt als Altersvorsorge anerkannt und gefördert. Wer mit einer Riester-Rentenversicherung fürs Alter spart, sichert sich nicht nur eine garantierte lebenslange Rente, sondern kann das angesparte Kapital auch für die Anschaffung und den Bau von selbstgenutztem Wohneigentum einsetzen.

Basisrente

Mit dem Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) wurde 2005 die Basisrente eingeführt. Die staatlich geförderte Basisrente ist seitdem die richtige Wahl für alle, die auf eine verlässliche und steuerlich attraktive Form der Altersvorsorge zurückgreifen wollen.

So funktioniert die steuerliche Förderung

Die Beiträge zur Basisrente werden beim Finanzamt als Sonderausgaben bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens berücksichtigt. Und zwar bis zur gesetzlichen Höchstgrenze in Höhe von 20.000 Euro (Ledige)*. Bei zusammen veranlagten Ehegatten verdoppelt sich dieser Betrag sogar auf 40.000 Euro*.

*Höchstgrenze für steuerliche Abszugsfähigkeit (u. a. inkl. Beiträgen zur Basisrente, AN- und AG-Anteil zur GRV, Beiträgen zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen). In bestimmter Konstellation gilt ein gekürzter Höchstbeitrag. Einzelfallprüfung erforderlich.

Die Steuerersparnis steigt von Jahr zu Jahr

Das Volumen an steuerlich abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen nimmt jährlich zu. Im Jahr 2012 können Sie schon 74 % der Beiträge zur Basisrente steuerlich geltend machen. Und der Prozentsatz steigt jährlich um zwei Prozentpunkte an – bis im Jahr 2025 100 % erreicht sind.

Veranlagungsjahr steuerlich anrechenbarer Teil der
Renten- und Vorsorgebeiträge
2012 74 %
2015 80 %
2020 90 %
2025 100 %
 
 

Dafür werden die Rentenleistungen später nachgelagert mit dem zum Renteneintritt geltenden persönlichen Steuersatz besteuert. Der zu versteuernde Anteil der Rente erhöht sich hierbei bis zum Jahr 2040 schrittweise auf 100 %.

Das Gute hierbei: Der einmal ermittelte steuerfreie Anteil der Rente bleibt lebenslang erhalten und der persönliche Steuersatz ist in der Regel niedriger als während des Erwerbslebens.

Zur Nutzung der staatlichen Förderung im Rahmen der Basisrente bietet Ihnen Zurich insgesamt drei Produkte – und damit die richtige Lösung für jeden Anlegertyp:
» Basis Renteclassic – Die sicherheitsorientierte Lösung
» Basis Renteinvest – Die chancenorientierte Lösung
» Basis Renteinvest Premium – Die sicherheits- und chancenorientierte Lösung
» Basisrente plus BUZ – Steuerliche Förderung für beide Versicherungen

Private Rentenversicherung

Die steuerlich abzugsfähigen Altersvorsorge-Aufwendungen nehmen jährlich zu. Seit 2005 steigen die Freibeträge jedes Jahr um zwei Prozentpunkte an, sodass in 2025 100 % und damit maximal 20.000 Euro (Ledige; bei Verheirateten das Doppelte) erreicht werden.

Steuerfreibeträge

Veranlagungs- jahr Steuerfreier Teil der Renten- und Vorsorge- beiträge Jährliche Freibeträge für Ledige Jährliche Freibeträge für Verheiratete
2012 74 % 14.800 EUR 29.600 EUR
2013 76 % 15.200 EUR 30.400 EUR
2015 80 % 16.000 EUR 32.000 EUR
2017 84 % 16.800 EUR 33.600 EUR
2019 88 % 17.600 EUR 35.200 EUR
2021 92 % 18.400 EUR 36.800 EUR
2023 96 % 19.200 EUR 38.400 EUR
2025 100 % 20.000 EUR 40.000 EUR
 
 

Voraussetzung einer staatlichen Förderung ist jedoch, dass das Altersvorsorgeprodukt (z. B. die private Rentenversicherung) bestimmte Kriterien erfüllt:

Altersvorsorge im Sinne der Schicht 1 und 2

(Basisversorgung und kapitalgedeckte Zusatzversorgung)

  • Absicherung der Langlebigkeit durch Rentenleistungen
  • kann nur der versicherten Person zugutekommen
  • Leistungen können nur bedingt vererbt und nicht veräußert, kapitalisiert, beliehen oder übertragen werden
  • steuerliche Förderung in der Erwerbsphase
  • nachgelagerte Besteuerung in der Rentenphase

Zurich bietet Ihnen diese förderfähigen Produkte:
» Riester-Rente
» Basisrente
» Betriebliche Altersvorsorge

Vermögensaufbau im Sinne der Schicht 3

(Kapitalanlageprodukte)

  • Verträge, die der Kapitalbildung dienen
  • kann auch den Angehörigen zugutekommen
  • Leistungen können vererbt, veräußert, kapitalisiert, beliehen oder übertragen werden
  • keine steuerliche Förderung in der Erwerbsphase
  • teilweise Steuervergünstigung bei Verrentung des Kapitals

Zurich bietet Ihnen diese förderfähigen Produkte:
» Renteclassic
» Depot Renteclassic
» Sofort Renteclassic
» Sofort Renteflex
» Lebensversicherung
» Fondsgebundene Rentenversicherungen


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