Mit den jüngsten Rentenreformen hat der Gesetzgeber beschlossen: Der Staat fördert die private Altersvorsorge mit Zulagen und gewährt einen Sonderausgabenabzug bis zu den Förderhöchstgrenzen.
Die staatliche Zulage
Seit 2008 können alle Arbeitnehmer, die als Pflichtversicherte in die inländische gesetzliche Rentenversicherung oder in die Alterssicherung der Landwirte einzahlen, 4 % ihres Vorjahresbruttoeinkommens bis zu einem Förderhöchstbetrag von derzeit 2.100 Euro p. a. in förderfähige Altersvorsorgeprodukte investieren. Die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge gilt auch für Beamte, Richter, Soldaten sowie Arbeiter und Angestellte des öffentlichen Dienstes.
Überblick: Zulagen und Förderhöchstbetrag
| Jahr |
Gesamtspar- betrag zur Ausschöpfung der vollen Zulage1 |
Grund- zulage p. a.2 |
Kinder- zulage p. a.3 |
Förder- höchstbetrag p. a. |
| Seit 2008 |
4 % |
154 EUR |
185 EUR 4 300 EUR 5 |
2.100 EUR |
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1 Summe aus Eigenleistung sowie aus Grund- und Kinderzulage in Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens
2 für Alleinstehende, bei Verheirateten wird die Zulage verdoppelt
3 je Kind, für das der Berechtigte Kindergeld erhält
4 bis zum 31.12.2007 geborene Kinder
5 ab dem 01.01.2008 geborene Kinder
Stand: Dezember 2011
Beispielrechnung für die Zulage
Zugrunde liegt: Ehepaar, ein Rentenversicherungspflichtiger, mit zwei kindergeldberechtigten Kindern (vor 2008 geboren), 30.000 Euro Bruttoeinkommen, für jeden Ehepartner je ein eigenständiger Förder Renteinvest-Vertrag.
| Förderung |
seit 2008 |
| Gesamtsparbetrag (p. a.) |
1.200 EUR |
| Grundzulage |
308 EUR |
| Kinderzulage |
370 EUR |
| Zulage gesamt |
678 EUR |
| Eigenleistung |
522 EUR |
| Förderquote |
56,5 % |
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Die Steuerbefreiung
Der Gesamtbetrag aus Eigenanteil und Zulage ist darüber hinaus bis zu einem Höchstbetrag als Sonderausgabe bei der Einkommensteuer abzugsfähig.
Der Höchstbetrag wurde bis 2008 stufenweise erhöht. Bei der persönlichen Einkommensteuerveranlagung prüft das Finanzamt, ob die Steuerersparnis größer als die staatliche Zulage ist. Ist dies der Fall, erstattet das Finanzamt die Differenz zwischen der höheren Steuerersparnis und der niedrigeren, bereits gezahlten Zulage.
Mit Wohn-Riester schon heute die Vorteile für morgen sichern
Ganz gleich, ob Haus oder Wohnung – die eigenen vier Wände werden vom Staat jetzt als Altersvorsorge anerkannt und gefördert. Wer mit einer Riester-Rentenversicherung fürs Alter spart, sichert sich nicht nur eine garantierte lebenslange Rente, sondern kann das angesparte Kapital auch für die Anschaffung und den Bau von selbstgenutztem Wohneigentum einsetzen.
Mit dem Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) wurde 2005 die Basisrente eingeführt. Die staatlich geförderte Basisrente ist seitdem die richtige Wahl für alle, die auf eine verlässliche und steuerlich attraktive Form der Altersvorsorge zurückgreifen wollen.
So funktioniert die steuerliche Förderung
Die Beiträge zur Basisrente werden beim Finanzamt als Sonderausgaben bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens berücksichtigt. Und zwar bis zur gesetzlichen Höchstgrenze in Höhe von 20.000 Euro (Ledige)*. Bei zusammen veranlagten Ehegatten verdoppelt sich dieser Betrag sogar auf 40.000 Euro*.
*Höchstgrenze für steuerliche Abszugsfähigkeit (u. a. inkl. Beiträgen zur Basisrente, AN- und AG-Anteil zur GRV, Beiträgen zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen). In bestimmter Konstellation gilt ein gekürzter Höchstbeitrag. Einzelfallprüfung erforderlich.
Die Steuerersparnis steigt von Jahr zu Jahr
Das Volumen an steuerlich abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen nimmt jährlich zu. Im Jahr 2012 können Sie schon 74 % der Beiträge zur Basisrente steuerlich geltend machen. Und der Prozentsatz steigt jährlich um zwei Prozentpunkte an – bis im Jahr 2025 100 % erreicht sind.
| Veranlagungsjahr |
steuerlich anrechenbarer Teil der Renten- und Vorsorgebeiträge |
| 2012 |
74 % |
| 2015 |
80 % |
| 2020 |
90 % |
| 2025 |
100 % |
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Dafür werden die Rentenleistungen später nachgelagert mit dem zum Renteneintritt geltenden persönlichen Steuersatz besteuert. Der zu versteuernde Anteil der Rente erhöht sich hierbei bis zum Jahr 2040 schrittweise auf 100 %.
Das Gute hierbei: Der einmal ermittelte steuerfreie Anteil der Rente bleibt lebenslang erhalten und der persönliche Steuersatz ist in der Regel niedriger als während des Erwerbslebens.
Zur Nutzung der staatlichen Förderung im Rahmen der Basisrente bietet Ihnen Zurich insgesamt drei Produkte – und damit die richtige Lösung für jeden Anlegertyp:
» Basis Renteclassic – Die sicherheitsorientierte Lösung
» Basis Renteinvest – Die chancenorientierte Lösung
» Basis Renteinvest Premium – Die sicherheits- und chancenorientierte Lösung
» Basisrente plus BUZ – Steuerliche Förderung für beide Versicherungen
Die steuerlich abzugsfähigen Altersvorsorge-Aufwendungen nehmen jährlich zu. Seit 2005 steigen die Freibeträge jedes Jahr um zwei Prozentpunkte an, sodass in 2025 100 % und damit maximal 20.000 Euro (Ledige; bei Verheirateten das Doppelte) erreicht werden.
Steuerfreibeträge
| Veranlagungs- jahr |
Steuerfreier Teil der Renten- und Vorsorge- beiträge |
Jährliche Freibeträge für Ledige |
Jährliche Freibeträge für Verheiratete |
| 2012 |
74 % |
14.800 EUR |
29.600 EUR |
| 2013 |
76 % |
15.200 EUR |
30.400 EUR |
| 2015 |
80 % |
16.000 EUR |
32.000 EUR |
| 2017 |
84 % |
16.800 EUR |
33.600 EUR |
| 2019 |
88 % |
17.600 EUR |
35.200 EUR |
| 2021 |
92 % |
18.400 EUR |
36.800 EUR |
| 2023 |
96 % |
19.200 EUR |
38.400 EUR |
| 2025 |
100 % |
20.000 EUR |
40.000 EUR |
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Voraussetzung einer staatlichen Förderung ist jedoch, dass das Altersvorsorgeprodukt (z. B. die private Rentenversicherung) bestimmte Kriterien erfüllt:
Altersvorsorge im Sinne der Schicht 1 und 2
(Basisversorgung und kapitalgedeckte Zusatzversorgung)
- Absicherung der Langlebigkeit durch Rentenleistungen
- kann nur der versicherten Person zugutekommen
- Leistungen können nur bedingt vererbt und nicht veräußert, kapitalisiert, beliehen oder übertragen werden
- steuerliche Förderung in der Erwerbsphase
- nachgelagerte Besteuerung in der Rentenphase
Zurich bietet Ihnen diese förderfähigen Produkte:
» Riester-Rente
» Basisrente
» Betriebliche Altersvorsorge
Vermögensaufbau im Sinne der Schicht 3
(Kapitalanlageprodukte)
- Verträge, die der Kapitalbildung dienen
- kann auch den Angehörigen zugutekommen
- Leistungen können vererbt, veräußert, kapitalisiert, beliehen oder übertragen werden
- keine steuerliche Förderung in der Erwerbsphase
- teilweise Steuervergünstigung bei Verrentung des Kapitals
Zurich bietet Ihnen diese förderfähigen Produkte:
» Renteclassic
» Depot Renteclassic
» Sofort Renteclassic
» Sofort Renteflex
» Lebensversicherung
» Fondsgebundene Rentenversicherungen
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