Seit 2005 ist das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) in Kraft. Gemäß dieser Regelung der gesetzlichen Altersversorgung wird zwischen Altersvorsorge und Vermögensaufbau unterschieden.
Die Alterseinkünfte werden in ein 3-Schichten-Modell eingeteilt, aus dessen Bausteinen sich die Renteneinkünfte eines Arbeitnehmers zusammensetzen können.
Die drei Schichten der Alterseinkünfte
Da das Rentenniveau der gesetzlichen Rente (Schicht 1) gesenkt wird, kommt der privaten Altersvorsorge in Form einer kapitalgedeckten Zusatzversorgung (Schicht 2) und Kapitalanlageprodukten (Schicht 3) eine immer größere Bedeutung zu.
Versteuerung der Rente
Mit dem AltEinkG wird die gesetzliche Rente und die private Basisrente künftig nachgelagert, also im Rentenalter versteuert. Für Rentenbeginne bis 2040 steigt der entsprechende Besteuerungsanteil kontinuierlich auf 100 % an.
Aber es gibt auch positive Aspekte des Alterseinkünftegesetzes: Der Staat fördert die private Altersvorsorge durch Steuervergünstigungen.
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