Ob zu Hause oder auf Reisen: Die Zurich Sportgeräteversicherung bietet Ihnen finanziellen Ersatz bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung Ihrer hochwertigen Golfausrüstung.
Leistungen der Sportgeräteversicherung
Ersetzt werden Schäden an Ihrer Golfausrüstung bei Verlust, Zerstörung und Beschädigung durch
- Unfall des Transportmittels
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Raub, Abhandenkommen und räuberische Erpressung
Der Versicherungsschutz gilt auch, wenn sich Ihre Ausrüstung im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens, Beherbergungsbetriebes, Gepäckträgers oder einer Gepäckaufbewahrung befindet.
Versicherte Gegenstände
- Golfschläger (Hölzer, Eisen, Wedges)
- Golfbag
- Trolley
- Golfbälle
- Golfhandschuhe
- Zubehör wie Tees, Pitchgabel, Schirm, Zähler und Handtücher
Nicht versichert sind Bekleidung und Elektro-Cars.
Umfang des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz gilt an Ihrem Wohnsitz und/oder nicht ständig bewohnten Zweitwohnsitz und weltweit. Sofern eine MultiPlus bei der Zurich besteht, kann ein Rabatt von 10 % gewährt werden.
Das besondere Plus: Vier Jahre Ersatz zum Neuwert
Bei Abhandenkommen oder Zerstörung der Ausrüstung ersetzen wir den Wert, der allgemein erforderlich ist, um neue Sachen gleicher Art und Güte anzuschaffen – ohne jeden Abzug. Ab dem vierten Jahr wird der Versicherungswert um 50 % reduziert. Bei beschädigter Ausrüstung kommen wir für die Reparaturkosten bis 75 % des Versicherungswerts auf.