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Zurich Gruppe Deutschland - Sportgeräteversicherung für Angler. Die Zurich Sportgeräteversicherung schützt Sie vor den finanziellen Verlusten bei Abhandenkommen, Diebstahl und Beschädigung Ihrer Angelausrüstung.

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Sportgeräteversicherung für Angler

Mit unserem speziellen Versicherungsschutz sichern Sie den Wert Ihrer Angelausrüstung vor unkalkulierten Risiken in heimischen Gewässern oder weltweit.

Leistungen der Sportgeräteversicherung

Ersetzt werden Schäden bei Verlust, Zerstörung und Beschädigung durch

  • Unfall des Transportmittels
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Raub, Abhandenkommen und räuberische Erpressung

Der Versicherungsschutz gilt auch, wenn sich Ihre Ausrüstung im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens, Beherbergungsbetriebes, Gepäckträgers oder einer Gepäckaufbewahrung befindet.

Versicherte Gegenstände

  • Ruten (auch Hochseeruten)
  • Futterale, Taschen
  • Bedchair, Kescher, Rollen
  • Echolote
  • Bissanzeiger
  • Banksticks

Ausgeschlossen sind Räucherschränke, Bekleidungsgegenstände und sonstige Verbrauchsmaterialien.

Umfang des Versicherungsschutzes

  • Der Versicherungsschutz gilt an Ihrem Wohnsitz oder nicht ständig bewohnten Zweitwohnsitz und auch auf Reisen innerhalb Deutschlands und der deutschen Hoheitsgewässer.
  • Auf Wunsch kann der Versicherungsschutz erweitert werden, zum Beispiel auf Europa oder weltweit.
  • Sofern eine MultiPlus bei der Zurich besteht, kann ein Rabatt von 10 % gewährt werden.

Das besondere Plus: Vier Jahre Ersatz zum Neuwert

Bei Abhandenkommen oder Zerstörung der Ausrüstung ersetzen wir den Wert, der allgemein erforderlich ist, um neue Sachen gleicher Art und Güte anzuschaffen – ohne jeden Abzug. Ab dem vierten Jahr wird der Versicherungswert um 50 % reduziert. Bei beschädigter Ausrüstung kommen wir für die Reparaturkosten bis 75 % des Versicherungswerts auf.