HomeIhr BedarfPrivatkundenFirmenkundenServiceÜber unsPresseIhr Versicherungspartner 
Zurich Gruppe Deutschland - Fotoapparateversicherung. Die Zurich Fotoapparateversicherung bietet weitreichenden Versicherungsschutz für Ihre Foto- und Filmausrüstung.

Ihr Versicherungspartner

Suchen Sie Ihren Versicherungspartner

» Privathaftpflicht- versicherung

Ein Missgeschick ist schnell passiert: Schützen Sie sich vor den Schadenersatzansprüchen Dritter.

» Unfallversicherung

Ob auf Reisen, in der Freizeit oder bei Sport und Spiel: Ihre finanzielle Absicherung nach einem Unfall.

Fotoapparateversicherung

Jede Privatperson, die Fotoapparate und/oder Videogeräte besitzt und benutzt, sollte eine Fotoapparateversicherung abschließen, da diese Geräte in anderen Deckungen nicht oder nur bedingt versichert sind.

Leistungen der Fotoapparateversicherung

Die Fotoapparateversicherung leistet Ersatz bei Verlust, Zerstörung und Beschädigung durch

  • Unfall des Transportmittels
  • höhere Gewalt, Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Leitungswasser
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Beraubung, räuberische Erpressung
  • Bruch und Beschädigung

Versicherte Gegenstände

  • privat genutzte Fotokameras
  • Schmalfilmkameras
  • mobile Videogeräte, dazu gehören Camcorder, Digicam etc.
  • entsprechendes Zubehör, zum Beispiel Objektive, Blenden, Apparatetaschen, Stative, Etuis
  • Platten, Filme, Kassetten, Blitzlampen, -birnen oder sonstige Speichermedien sind ebenfalls zum reinen Wiederbeschaffungswert versichert

Umfang des Versicherungsschutzes

  • Der Versicherungsschutz gilt sowohl an Ihrem ständigen Wohnsitz, Ihrer Zweitwohnung, so lange diese bewohnt ist, als auch auf Reisen innerhalb Deutschlands und Europas. Gegen Aufpreis ist auch ein weltweiter Versicherungsschutz möglich.
  • Versichert ist Ihre Foto- und Filmausrüstung während des Gebrauchs, bei Aufbewahrung und Transport sowie bei Nutzung oder Verwahrung durch Dritte.
  • Versichert ist der Zeitwert Ihrer Foto- und Filmausrüstung.
  • Der Versicherungsschutz in Gebäuden und Gebäudeteilen (z. B. Ateliers) ist nach besonderer Vereinbarung möglich