Jede Privatperson, die Fotoapparate und/oder Videogeräte besitzt und benutzt, sollte eine Fotoapparateversicherung abschließen, da diese Geräte in anderen Deckungen nicht oder nur bedingt versichert sind.
Leistungen der Fotoapparateversicherung
Die Fotoapparateversicherung leistet Ersatz bei Verlust, Zerstörung und Beschädigung durch
- Unfall des Transportmittels
- höhere Gewalt, Brand, Blitzschlag, Explosion
- Leitungswasser
- Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Beraubung, räuberische Erpressung
- Bruch und Beschädigung
Versicherte Gegenstände
- privat genutzte Fotokameras
- Schmalfilmkameras
- mobile Videogeräte, dazu gehören Camcorder, Digicam etc.
- entsprechendes Zubehör, zum Beispiel Objektive, Blenden, Apparatetaschen, Stative, Etuis
- Platten, Filme, Kassetten, Blitzlampen, -birnen oder sonstige Speichermedien sind ebenfalls zum reinen Wiederbeschaffungswert versichert
Umfang des Versicherungsschutzes
- Der Versicherungsschutz gilt sowohl an Ihrem ständigen Wohnsitz, Ihrer Zweitwohnung, so lange diese bewohnt ist, als auch auf Reisen innerhalb Deutschlands und Europas. Gegen Aufpreis ist auch ein weltweiter Versicherungsschutz möglich.
- Versichert ist Ihre Foto- und Filmausrüstung während des Gebrauchs, bei Aufbewahrung und Transport sowie bei Nutzung oder Verwahrung durch Dritte.
- Versichert ist der Zeitwert Ihrer Foto- und Filmausrüstung.
- Der Versicherungsschutz in Gebäuden und Gebäudeteilen (z. B. Ateliers) ist nach besonderer Vereinbarung möglich