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Zurich Gruppe Deutschland - Bootskasko. Schützen Sie den Wert Ihres Bootes vor Verlust oder Beschädigung mit der Zurich Bootskaskoversicherung.

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Wassersport-Kaskoversicherung

Bei Schäden an Ihrem eigenen Boot oder im Fall eines Diebstahls sind Sie mit der Zurich Wassersport-Kaskoversicherung optimal abgesichert.


Ihre Vorteile

  • Beiboot, Zubehör, Inventar sowie maschinelle und technische Einrichtung können mitversichert werden.
  • Versicherungsschutz besteht bei Gebrauch, Transport, Zuwasserlassen, Anlandholen des Bootes und im Winterlager außerhalb des Wassers.
  • Kostenübernahme bei Wrackbeseitigung bis 50 % der Gesamtversicherungssumme.
  • auch Winterlager außerhalb des Wassers

Leistungen der Wassersport-Kaskoversicherung

Versichert sind Schäden durch

  • Unfall, beispielsweise durch Kollision mit anderen Booten oder der Kaimauer
  • Sinken, Kentern, Stranden
  • Diebstahl
  • Abhandenkommen von Bootsteilen
  • mut- und böswillige Beschädigung durch Dritte
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • höhere Gewalt
  • Transport, Anlandholen und Zuwasserlassen
  • Winterlagerung

Im Versicherungsschutz eingeschlossen sind

  • Segel-, Motor- oder Ruderboote
  • Beiboot
  • maschinelle und technische Ausrüstung
  • Zubehör und Inventar
  • persönliche Habe, sofern die einzelnen Positionen in der Versicherungssumme berücksichtigt wurden

Nicht mitversichert sind Tauch- und Wasserskiausrüstung, Windsurfer, Angelsportgeräte und deren Zubehör, Videokamera, Phono- und Fernsehgeräte, Musikinstrumente, Wertsachen wie Pelze und Schmuck, Foto- und Filmapparate, Wertsachen, Geld sowie Lebens- und Genussmittel.

Ihr Plus: Wir übernehmen die Kosten für die Wrackbeseitigung

Bergung, Wrackbeseitigung und Entsorgung übernehmen wir bis zu einer Höhe von 50 % der Gesamtversicherungssumme.

Geltungsbereich des Versicherungsschutzes

Der Versicherungsschutz besteht

  • innerhalb Europas auf allen Flüssen und Binnengewässern
  • bei Fahrten innerhalb der 3-Meilen-Zone auf Nord- und Ostsee
  • während des Aufenthaltes außerhalb des Wassers, des Anlandgehens und Zuwasserlassens, sowie der Land- und Flusstransporte