HomeIhr BedarfPrivatkundenFirmenkundenServiceÜber unsPresseIhr Versicherungspartner 
Zurich Gruppe Deutschland - Risiko-Zusatzversicherung. Die Risiko-Zusatzversicherung erhöht die Leistungen Ihrer Lebensversicherung. Damit sichern Sie die Versorgung Ihrer Familie im Falle Ihres Ablebens.

Ihr Versicherungspartner

Suchen Sie Ihren Versicherungspartner

» Lebensversicherung

Finanzielle Sicherheit für Ihre Zukunft und die Ihrer Familie

Risiko-Zusatzversicherung

Mit der Risiko-Zusatzversicherung von Zurich erhöhen Sie die Versicherungsleistungen Ihrer Lebensversicherung. Damit sorgen Sie für eine umfangreiche Versorgung Ihrer Hinterbliebenen im Falle Ihres Ablebens.


Ihre Vorteile

  • erhöhte Absicherung Ihrer Familie, Angehörigen und Partner
  • Todesfallsumme wird sofort bei Tod der versicherten Person fällig
  • Absicherung von zwei verbundenen Leben möglich

Höhe der Todesfallsumme

Zu Beginn der Risiko-Zusatzversicherung vereinbaren Sie eine maximale Todesfallsumme und die Dauer Ihres Versicherungsschutzes. Die anfängliche Todesfallsumme fällt danach jährlich, erstmalig nach einem Jahr, um einen gleich bleibenden Betrag. Bei Tod der versicherten Person während der Versicherungsdauer wird die nach den vergangenen Jahren erreichte Todesfallsumme fällig. Mit Ablauf der Versicherungsdauer hat die Todesfallsumme den Wert null.

Besonderheit: Versicherungsschutz für zwei verbundene Leben

Bei der verbundenen Lebensversicherung wird die jeweils erreichte Todesfallsumme bei Tod der zuerst sterbenden versicherten Person während der Versicherungsdauer ausgezahlt. Die Versicherung erlischt danach. Bei gleichzeitigem Tod beider versicherter Personen wird die Todesfallsumme nur einmal fällig.


Versicherungsbedingungen / Verbraucherinformationen herunterladen und ausdrucken

Die Risiko-Zusatzversicherung kann nur zusammen mit einer Hauptversicherung abgeschlossen werden.
Die Informationen finden Sie in den PDF-Dokumenten zu den folgenden Hauptversicherungen:

Bitte beachten Sie: Die Versicherungsbedingungen / Verbraucherinformationen gelten für Neuverträge. Maßgeblich für Ihren bestehenden Vertrag sind die Ihnen mit der Police bzw. vor Vertragsabschluss ausgehändigten Unterlagen.