Als Inhaber einer Anlage zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen und aus der Verwendung dieser gelagerten Stoffe haften Sie nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für unmittelbare oder mittelbare Folgeschäden (Personen-, Sach-, Vermögensschäden) von Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers. Ohne richtige Absicherung ist das im Schadensfall ein kaum überschaubares finanzielles Risiko. Die Zurich Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten der Schadensbeseitigung.
Die Haftpflichtversicherung ist ein Baustein der MultiPlus. Sichern Sie sich die zusätzlichen MultiPlus-Vorteile.
Versicherte Personen
Neben dem Versicherungsnehmer sind auch Personen mitversichert, die Sie durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Anlage beauftragt haben.
Versicherungssummen
Für die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung können Sie zwischen den Versicherungssummen von 5 Mio. und 20 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden wählen.
Versicherungsumfang
Sollten gewässerschädliche Stoffe bestimmungswidrig aus der versicherten Anlage austreten, so sind in der Gewässerschaden- Haftpflichtversicherung beispielsweise mitversichert:
- Rettungskosten
- zum Teil außergerichtliche Gutachterkosten
- Schäden an unbeweglichen Sachen wie beispielsweise Gebäuden, Gemäuern oder Fußböden
- Kosten der Schadensbeseitigung, beispielsweise durch Reinigung der Kellerwände und Böden des Gebäudes, in dem die Anlage steht, oder bei Austausch des Erdreichs
Vorteile sichern mit MultiPlus
MultiPlus bietet Ihnen Versicherungsschutz in einem frei wählbaren Paket. Sie suchen sich individuell genau das aus, was Ihrer Lebenssituation und Ihrem Sicherheitsbedürfnis entspricht.
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