Was ist eine Pensionszusage?
Die Pensionszusage ist eine Versorgungszusage des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer und dessen Hinterbliebene. Der Arbeitgeber sichert seinem Arbeitnehmer für sein Alter, bei Invalidität und/oder im Todesfall eine bestimmte Versorgungsleistung zu.
Für die Pensionszusage bildet der Arbeitgeber Rückstellungen in der Bilanz. Zur Finanzierung der zugesagten Versorgungs- leistungen schließt der Arbeitgeber bei der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG eine Rückdeckungsversicherung auf das Leben der versorgungsberechtigten Person ab. Der Arbeitgeber meldet die unverfallbare Anwartschaft an den Pensionssicherungsverein a.G. (PSVaG) und entrichtet die Beiträge für den Insolvenzschutz.
Daran sollten Sie denken: Beim Wechsel des Arbeitgebers können Sie die Pensionszusage fortführen, sofern der neue Arbeitgeber die Zusage unverändert übernimmt. In der Regel wird die Zusage aber bei dem alten Arbeitgeber verbleiben. Der/Die Versorgungsberechtigte hat dann diesem gegenüber weiterhin einen Anspruch auf Erfüllung der Zusage.
Eine private Fortführung der Versorgung mit Eigenbeiträgen, wie z. B. bei der Direktversicherung, ist in der Regel nicht möglich.
Besteuerung und Sozialversicherung
Die Beiträge zugunsten einer Pensionszusage sind in unbegrenzter Höhe steuerfrei, da diese nicht dem Zuflussprinzip unterliegen. Sozialversicherungsfreiheit besteht für diese Beiträge bis zu einer Höhe von 4 % p. a. der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der allgemeinen Rentenversicherung.
Die Leistungen unterliegen als Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit der nachgelagerten Besteuerung sowie der Krankenversicherungspflicht der Rentner (KVdR).
Pensionszusage – Die individuelle Lösung
Zurich bietet Ihrem Arbeitgeber flexible Rückdeckungskonzepte mittels klassischer Lebens- oder Rentenversicherungen, fondsgebundener Produkte mit und ohne Garantien sowie eine Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit sowie Ihrer Hinterbliebenen.
Zurich Produktangebot zur Pensionszusage
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Pensionszusagen in Form von
- Leistungszusagen
- beitragsorientierten Leistungszusagen
Zusatzversicherungen
Neben der klassischen Altersvorsorge kann auch das Risiko der Berufsunfähigkeit sowie Ihre Hinterbliebenen abgesichert werden:
» Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ)» Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung (HZV)
Tipp: Mit Einschluss unserer "PartnerVorsorge" können Sie Ihren Hinterbliebenen eine lebenslange Rentenzahlung sichern.