Ähnlich wie die Direktversicherung ist die Pensionskasse eine Art Lebensversicherung. Wenn Sie über ein mittleres Einkommen verfügen, können Sie mit der Pensionskasse eine hervorragende Betriebsrente erzielen. Auch für die Bezieher kleiner Einkommen ist der Durchführungsweg interessant.
- Beiträge zur Pensionskasse sind steuerfrei: Bis zu 4 % p. a. der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der allgemeinen Rentenversicherung gegebenenfalls zuzüglich einem Betrag in Höhe von bis zu 1.800 Euro
- für Beiträge bis zu 4 % p. a. der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der allgemeinen Rentenversicherung sind keine Sozialabgaben zu entrichten
- bei Arbeitgeberwechsel unkomplizierte Übertragung oder Möglichkeit der privaten Fortführung
- flexibler Rentenbeginn ab Vollendung des 62. Lebensjahres
- Altersvorsorge ist durch die Einschlussmöglichkeit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung auf individuelle Versorgungsbedürfnisse ausgerichtet
- Ansprüche bei Entgeltumwandlung von Beginn an unverfallbar
- attraktive steuerliche Vergünstigungen und gegebenenfalls Sozialversicherungsersparnis
Was ist eine Pensionskasse?
Die Pensionskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die den Versorgungsberechtigten einen Rechtsanspruch auf ihre Leistungen einräumt und gegen Zahlung von Beiträgen Versorgungsleistungen bietet. Sie übernimmt das damit verbundene Versicherungsrisiko – ähnlich einem privaten Lebensversicherungsunternehmen. Versicherte Person ist dabei der Arbeitnehmer.
Die Pensionskasse unterliegt der staatlichen Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und darf ihre Kapitalanlage nur nach strengen, aufsichtsrechtlichen Grundsätzen durchführen.
Die Pensionskasse kann sowohl arbeitgeberfinanziert als auch arbeitnehmerfinanziert sein. Mischmodelle mit Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeteiligung sind ebenfalls möglich.
Besteuerung und Sozialversicherung
Beiträge in eine Pensionskasse sind bis zu 4 % p. a. der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der allgemeinen Renten- versicherung steuerabgabenfrei und sozialabgabenfrei.
Der steuerfreie Betrag kann grundsätzlich um weitere 1.800 Euro p. a. erhöht werden. Dieser Betrag ist jedoch von Beginn an sozialabgabenpflichtig.
Leistungen aus einer Pensionskasse unterliegen der vollen nachgelagerten Besteuerung als sonstige Einkünfte sowie der Krankenversicherungspflicht der Rentner (KvdR).

- lebenslange garantierte Rentenleistungen
- Wahlmöglichkeit zwischen laufenden Rentenzahlungen und einmaliger Kapitalleistung (30 % im Rahmen der Teilkapitalisierung mit anschließender Restverrentung oder volle Kapitalleistung)
- Nutzung von Kapitalmarktchancen durch fondsgebundene Rentenvarianten mit garantierter Mindestleistung (eingezahlte Beiträge zum Rentenbeginn abzüglich Kosten)
- flexibler Rentenbeginn ab Vollendung des 62. Lebensjahres
- Hartz-IV-Sicherheit: Pensionskasse wird nicht als verwertbares und anrechnungsfähiges Vermögen angesehen
- Mitnahme bei Arbeitgeberwechsel möglich
- Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos möglich
Bis zu 47 % staatliche Förderung und mehr
| Aufwandsberechnung |
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| jährlicher Umwandlungsbetrag |
1.200 EUR |
| abzügl. Steuerersparnis (inklusive Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer) |
- 315 EUR |
abzügl. Sozialversicherungsersparnis |
- 249 EUR |
| jährlicher Nettoaufwand für die Pensionskasse |
636 EUR |
Berechnungsgrundlage: Arbeitnehmer, ledig, Steuerklasse I, keine Kinder, Bruttoeinkommen 30.000 EUR p. a. |
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Das Beispiel zeigt: Ihr Jahresbeitrag von 1.200 Euro kostet Sie durch die Ersparnis bei der Steuer- und Sozialversicherung effektiv nur 636 Euro.
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