Der Klassiker bei der betrieblichen Altersvorsorge ist die Direktversicherung. Viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben diesen Durchführungsweg gewählt. Die Direktversicherung eignet sich besonders für Arbeitnehmer, die frühzeitig in die betriebliche Altersvorsorge einsteigen wollen.
- Beiträge zur Direktversicherung sind steuerfrei: Bis zu 4 % p. a. der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der allgemeinen Rentenversicherung, gegebenenfalls zuzüglich einem Betrag in Höhe von bis zu 1.800 Euro.
- für Beiträge von bis zu 4 % p. a. der Beitragsmessungsgrenze (BBG) der allgemeinen Rentenversicherung sind keine Sozialabgaben zu entrichten
- Wahlmöglichkeit zwischen laufenden Rentenzahlungen oder einmaliger Kapitalleistung (30 % im Rahmen der Teilkapitalisierung mit anschließender Restverrentung oder volle Kapitalleistung)
- bei Ausscheiden/Arbeitgeberwechsel unkomplizierte Übertragung oder Möglichkeit der privaten Fortführung
- Altersvorsorge ist durch die Einschlussmöglichkeit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung auf individuelle Versorgungsbedürfnisse ausgerichtet.
- Rentenbeginn ab Vollendung des 62. Lebensjahres flexibel gestaltbar
- Ansprüche bei Entgeltumwandlung ab Versicherungsabschluss unverfallbar
- attraktive steuerliche Vergünstigungen und gegebenenfalls Sozialversicherungsersparnis
Was ist eine Direktversicherung?
Bei einer Direktversicherung schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer einen Versicherungsvertrag auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Versicherte Person ist dabei der Arbeitnehmer.
Die Direktversicherung kann sowohl arbeitgeberfinanziert als auch arbeitnehmerfinanziert sein. Mischmodelle mit Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeteiligung sind ebenfalls möglich.
Besteuerung und Sozialversicherung
Beiträge in eine Direktversicherung sind bis zu 4 % p. a. der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der allgemeinen Rentenversicherung steuerabgabenfrei und sozialabgabenfrei. Der steuerfreie Betrag kann grundsätzlich um weitere 1.800 Euro p. a. erhöht werden. Dieser Betrag ist jedoch von Beginn an sozialabgabenpflichtig.
Leistungen aus einer Direktversicherung unterliegen der vollen nachgelagerten Besteuerung als sonstige Einkünfte sowie der Krankenversicherungspflicht der Rentner (KvdR).

- lebenslange garantierte Rentenleistungen
- Wahlmöglichkeit zwischen laufenden Rentenzahlungen oder einmaliger Kapitalleistung (30 % im Rahmen der Teilkapitalisierung mit anschließender Restverrentung oder volle Kapitalleistung)
- Nutzung von Kapitalmarktchancen durch fondsgebundene Rentenvarianten (bAV Direktgarant Premium, Vorsorgeinvest oder bAV Direktgarant)
- flexibler Rentenbeginn ab Vollendung des 62. Lebensjahres
- Hartz IV-Sicherheit: Direktversicherung wird nicht als verwertbares und anrechnungsfähiges Vermögen angesehen
- Mitnahme bei Arbeitgeberwechsel möglich
- Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos und der Hinterbliebenen möglich
- individuelle Bestimmung der Höhe der Sicherheit in Form von Garantieleistungen (bAV Direktgarant Premium, Vorsorgeinvest oder bAV Direktgarant)
- hohe Garantierente zum geplanten Rentenbeginn durch Maximalgarantie (Vorsorgeinvest)
- Beitragsgarantie zum Rentenbeginn ab dem ersten gezahlten Beitrag (bAV Direktgarant Premium und bAV Direktgarant)
Bis zu 47 % staatliche Förderung und mehr
| Aufwandsberechnung |
Arbeitnehmer A: Beitragshöhe: 1.200 EUR |
Arbeitnehmer B: Beitragshöhe: 4 % der BBG West |
| jährlicher Umwandlungsbetrag |
1.200 EUR |
2.688 EUR |
| abzügl. Steuerersparnis (inklusive Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer) |
- 315 EUR |
- 699 EUR |
abzügl. Sozialversicherungs- ersparnis  |
- 249 EUR |
- 557 EUR |
| jährlicher Nettoaufwand für die Direktversicherung |
636 EUR |
1.432 EUR |
Berechnungsgrundlage: Arbeitnehmer, ledig, Steuerklasse I, keine Kinder, Bruttoeinkommen 30.000 EUR p. a. |
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Das Beispiel zeigt: Ihr Jahresbeitrag von 1.200 Euro kostet Sie durch die Ersparnis bei der Steuer- und Sozialversicherung effektiv nur 636 Euro. Bei einem Jahresbeitrag von 2.688 Euro sind es nur 1.432 Euro.
Für die Gestaltung der Direktversicherung stehen Ihnen unsere klassische Rentenversicherung, unsere fondsgebundenen Varianten oder die Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung zur Verfügung.
Fondsgebundene Direktversicherungen
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Direktversicherung als klassische Rentenversicherung
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Altersvorsorge und Berufsunfähigkeit absichern
Neben der klassischen Altersvorsorge kann auch das Risiko der Berufsunfähigkeit abgesichert werden:
» BerufsunfähigkeitsVorsorge (SBU)
» Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ)
Alle Informationen zum Ausdrucken (3 Seiten)
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