Die Zurich Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung beinhaltet folgende Leistungen – unabhängig mit welcher Hauptversicherung Sie diese kombinieren:
Berufsunfähigkeitsrente
Wird der Versicherungsnehmer während der Versicherungsdauer zu mindestens 50 % berufsunfähig, so zahlen wir die vertraglich vereinbarte Rente für die Dauer der Berufsunfähigkeit, längstens bis zum Ablauf der vereinbarten Leistungsdauer.
Flexible Vertragsgestaltung
- Fortsetzung einer Dynamik auch bei Berufsunfähigkeit möglich
- Flexible und preisorientierte Gestaltung durch Wahl einer Karenzzeit oder freiwillige Einräumung eines abstrakten Verweisungsrechts* möglich
- Wahl der Überschussverwendung: Beitragsverrechnung, verzinsliche Ansammlung oder Erhöhung der Berufsunfähigkeitsleistung (BU-Bonus)
Leistungsumfang
- volle Beitragsbefreiung und Rentenzahlung ab 50 % Berufsunfähigkeit
- Zahlung der Leistungen auch bei Pflegebedürftigkeit
- dynamisch wachsende Rente durch laufende Überschussbeteiligung während der Berufsunfähigkeit
Kundenfreundliche Bedingungen
- rückwirkende Leistungen ab Beginn der Berufsunfähigkeit, auch bei verspäteter Anzeige
- Leistungen erfolgen bereits, wenn feststeht, dass die Berufsunfähigkeit voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen wird
- Verzicht auf abstrakte Verweisung in den Berufsgruppen 1 bis 3
- weltweiter Versicherungsschutz in den meisten Berufen
- Lebensphasenkonzept: nachträgliche Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsfragen möglich
- Organisatorische Hilfe bei Reha-Maßnahmen: Bei Eintritt des Versicherungsfalls organisiert Zurich kostenfrei die Möglichkeit zu einer Rehabilitations- und Berufsberatung durch anerkannte Fachleute
- Verzicht auf §19 VVG: Beitragsanpassung/Kündigung wegen unverschuldeter Falschaussage zum Gesundheitszustand bei der Antragstellung
- Verzicht auf §163 VVG: Der Bruttobeitrag ist über die gesamte Laufzeit garantiert
* freiwillige Abwahl "Verzicht auf abstrakte Verweisung" nur möglich in Berufsgruppe 3 vor Vollendung des 50. Lebensjahres
Die Zurich Gruppe zählt zu den
- größten Berufsunfähigkeitsversicherern Deutschlands
- anerkannt besten Anbietern von Versorgungskonzepten
Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ist von Stiftung Warentest (www.stiftung-warentest.de) mit der Gesamtnote "1,4" bewertet worden (FINANZtest 07/2009).
Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung von Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG erhielt bei bei der unabhängigen Ratingagentur Franke & Bornberg (www.franke-bornberg.de) das Prädikat "FF Plus" für "gut".
Die unabhängige Ratingagentur Franke und Bornberg (www.franke-bornberg.de) zeichnet die Zurich Gruppe immer wieder mit exzellenten Noten als Berufsunfähigkeitsversicherer aus.
» Alle Bewertungen auf einen Blick
Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kann nur zusammen mit einer Hauptversicherung abgeschlossen werden. Bei folgenden Hauptversicherungen ist der Einschluss möglich:
Absicherung der Arbeitskraft quasi "zum Nulltarif"
BUZinvest / BUZinvest Premium ist eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung in Kombination mit unseren fondsgebundenen Rentenversicherungen Vorsorgeinvest oder Vorsorgeinvest Premium. Diese Kombination bietet:
- eine Berufsunfähigkeits-Absicherung, bei der Sie am Ende die Möglichkeit haben, die gezahlten Beiträge quasi zurückerstattet zu bekommen
- Renditechancen für renditeorientierte Anleger an den Aktienmärkten
Ein cleveres Prinzip
Im Rahmen von BUZinvest / BUZinvest Premium fließen die Sparbeiträge in Fonds. Nach Ablauf der Ansparphase der Vorsorgeinvest oder Vorsorgeinvest Premium erhalten Sie wahlweise eine lebenslange Rente oder Kapitalauszahlung, die von der Fondsentwicklung und eingeschlossenen Kapitalgarantien abhängt. Bei guter Fondsentwicklung können Sie damit rechnen, einen Großteil der Beiträge – oder sogar deutlich mehr – zurückzubekommen.
Ihre Vorteile
Leistungsstarke Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
- Volle Berufsunfähigkeitsleistung schon ab 50 % Berufsunfähigkeit
- Leistungen rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit – auch wenn diese verspätet gemeldet wird
- Professionelle Leistungsabwicklung und umfangreiche Rehabilitationshilfe
- Weltweiter Versicherungsschutz
Bei BUZinvest Premium
- Lebenslange Rente oder Kapitalauszahlung aus der Vorsorgeinvest Premium
- Gemanagte Fondsanlage in Form eines innovativen Investment-/Garantiemodells unseres Kooperationspartners DWS Investments
- Kundenindividuelles und tagesaktuelles Fondsmanagement
- Hohe individuell wählbare Sicherheiten (Beitragsgarantie grundsätzlich vereinbart)
Bei BUZinvest
- Lebenslange Rente oder Kapitalauszahlung aus der Vorsorgeinvest
- Flexible Fondsanlage (individuell oder gemanagt) nach Ihren persönlichen Wünschen
- Modell "reine Fondsanlage" ohne Garantien möglich (auf Wunsch Einschluss von Kapitalgarantien)
Doppelt Steuern sparen plus doppelt vorsorgen
In Kombination mit einer Basisrente wird die Berufsunfähigkeitsabsicherung ebenfalls steuerlich gefördert, wenn mindesten 50 % der Beiträge dem Aufbau der Altersvorsorge dienen. Sie erhalten volle Versicherungsleistungen schon ab 50 % Berufsunfähigkeit.
Zurich Plus: Bei Berufsunfähigkeit übernimmt Zurich die Beitragszahlung für Ihre Basisrente. Ihre Altersvorsorge bleibt in voller Höhe erhalten, ohne dass Sie einen weiteren Cent dafür zahlen.
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung und Basisrente
Kombiniert mehr Vorteile:
- lebenslange Rentenzahlung aus der Basisrente
- Berufsunfähigkeitsrente bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit
- steuerliche Förderung der Beiträge zur Basisrente und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
- Bei Berufsunfähigkeit wird die Beitragszahlung für die Basisrente bis zum Beginn der Rentenzahlung übernommen.
- auf Wunsch mit einzigartigem Investment-Garantiemodell
Beispielberechnung
Mit unserem Rechner können Sie in nur zwei Schritten Ihre Rente bei Berufsunfähigkeit und Ihre lebenslange Basisrente ermitteln:
» Beispielrente berechnen
So funktioniert das attraktive Modell
Ihre Beiträge zur Basisrente und zu einer mit ihr verbundenen Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung werden vom Finanzamt als Sonderausgaben anerkannt. Und das bis zur gesetzlichen Höchstgrenze von 20.000 Euro für Ledige. Bei zusammen veranlagten Ehegatten verdoppelt sich der Betrag sogar auf 40.000 Euro.
Im Jahr 2012 werden bereits 74 % Ihrer Beiträge zur Basisrente (und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung) steuerlich angerechnet. Der Satz steigt jährlich um 2 % bis zum Jahr 2025 100 % erreicht sind.
Übrigens: Sind Sie Akademiker, Fachwirt oder Handwerksmeister, profitieren Sie bei Zurich von besonders vorteilhaften Konditionen, wenn Sie Ihre Basisrente mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kombinieren.
Fragen Sie Ihren Zurich Versicherungspartner.
Alle Informationen zum Ausdrucken (4 Seiten)