Im angerauschten Zustand können viele ihre Emotionen nicht mehr unter Kontrolle halten, sodass schon ein "falscher" Blick oder ein unbeabsichtigter Schubser schnell eine körperliche Auseinandersetzung nach sich ziehen kann. Kommt es zu einer Schlägerei, riskieren die Schläger ihren privaten Haftpflichtschutz. Denn: Entstehen durch eine unmittelbare Attacke Schäden und Verletzungen, die hinsichtlich ihrer Folgen bewusst und gewollt in Kauf genommen worden, zahlt grundsätzlich keine Versicherung. Etwaige Entschädigungsansprüche des Opfers muss der Täter dann aus eigener Tasche regulieren.
Mit dem steigenden Alkoholpegel lässt insbesondere die Fähigkeit der Selbsteinschätzung nach. Wer die Promillegrenzen nicht beachtet und in alkoholisiertem Zustand noch mit dem Auto oder mit dem Fahrrad fährt, handelt verantwortungslos und rechtswidrig. Das wird nicht nur von der Polizei geahndet. Auch gefährden alkoholisierte Verkehrsteilnehmer ganz oder teilweise ihren Versicherungsschutz, da sie damit ihre Obliegenheitspflichten als Versicherungsnehmer verletzen.