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Solarversicherung SOLARplus+
Solaranlagen schützen die Umwelt – Zurich schützt die Solaranlagen
Vor dem Hintergrund steigender Energiepreise gewinnt Solarenergie immer mehr an Bedeutung. Als Betreiber einer Photovoltaikanlage wollen Sie von Ihrer ins öffentliche Netz eingespeisten Energie profitieren. Deshalb sollten Sie sich gegen finanzielle Verluste durch Schäden und Ertragsausfall schützen. Mit Zurich SOLARplus+ bieten wir Ihnen umfassenden Versicherungsschutz für Photovoltaikanlagen und thermische Solaranlagen.
- Photovoltaikanlagen werden bis 750.000 Euro Versicherungssumme oder 300 kWp versichert.
- Solarthermieanlagen werden bis 30.000 Euro versichert.
- Sie wählen zwischen drei verschiedenen Selbstbehalten.
- Ertragsausfall für Photovoltaikanlagen aufgrund versicherter Sachschäden ist mit festgelegter Haftzeit und festgelegtem Selbstbehalt mitversichert.
- Es besteht eine Vorsorgeversicherung für Erweiterungen und Austausch der Anlage während des laufenden Versicherungsjahres.
- Kosten auf Erstes Risiko und weitere Mehrkosten sind mitversichert.
- Sie erhalten Rabatte für die individuelle Gestaltung des Versicherungsschutzes z. B. durch Ausschluss bestimmter Gefahren, Einhaltung hoher Sicherheitsstandards oder bei Abschluss bzw. Bestehen einer Zurich Gebäudeversicherung.
Es besteht umfassender Versicherungsschutz für Sachschäden und bei Abhandenkommen versicherter Gegenstände.
Die Versicherung schützt Sie u. a. bei Schäden durch:
- Sturm, Frost, Eisgang, Überschwemmung
- Wasser, Feuchtigkeit
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Kurzschluss, Überstrom, Überspannung
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter
- Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Plünderung
SOLARplus+ mit umfassenden Leistungen
| Leistungsumfang |
Versicherungssumme |
| Versicherungsschutz für Photovoltaikanlagen bis maximal |
750.000 EUR oder 300 kWp |
| Versicherungsschutz für Solarthermieanlagen bis maximal |
30.000 EUR |
| Vorsorgeversicherung für Erweiterungen/Austausch bereits versicherter Solaranlagen |
30 % der zuletzt dokumentierten Versicherungssumme, max. 20.000 EUR |
| Versicherte Kosten auf 1. Risiko: |
| a) Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten |
20.000 EUR |
| b) Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich |
20.000 EUR |
| c) Bewegungs- und Schutzkosten |
20.000 EUR |
| d) Bereitstellung eines Provisoriums, Bergungs-, Erd-, Pflaster-, Mauer-, Luftfracht, Stemmarbeiten, Gerüststellung |
20.000 EUR |
| e) Feuerlöschkosten |
20.000 EUR |
| f) schadenbedingte Arbeiten an Dächern und Fassaden als direkte Folge eines ersatzpflichtigen Schadens |
10.000 EUR |
| g) De- und Remontage der versicherten Anlage, bei einem Sachschaden am Gebäude, auf welchem die versicherte Anlage installiert ist |
2.500 EUR |
| h) Schadensuchkosten |
10.000 EUR |
| Weitere mitversicherte Kosten |
| Mehrkosten infolge von Preissteigerungen |
20 % der zuletzt dokumentierten Versicherungssumme, max. 50.000 EUR |
| Mehrkosten infolge von technischem Fortschritt |
gemäß besonderer Vereinbarungen zu SOLARplus+ |
| Ertragsausfall für versicherte Photovoltaikanlagen |
Tagesausfall max. 2,50 EUR/kWp in den Monaten April bis September
Tagesausfall max. 1,50 EUR/kWp in den Monaten Oktober bis März
Die Erstattung ist auf den tatsächlichen Ertragsausfall begrenzt |
| Haftzeit und zeitlicher Selbstbehalt für den Ertragsausfall |
Die maximale Haftzeit für den Unterbrechungsschaden beträgt 6 Monate
Der errechnete Entschädigungsbetrag je Versicherungsfall wird um einen Selbstbehalt von 2 Ausfalltagen gekürzt |
1. Rang für SOLARplus+
1. Rang für SOLARplus+ Unter 15 von ÖKO Test untersuchten Anbietern von selbstständigen Photovoltaikanlagen, wurde Zurich mit dem 1. Rang ausgezeichnet. Verglichen wurden unter anderem die Höhe der Ausfallentschädigung, die Jahresprämie oder der Allgefahrenschutz sowie weitere Leistungsmerkmale.
Hier finden Sie unsere Informationen zum Lesen oder Herunterladen:
Solarversicherung SOLARplus+ (1003 kB)
Bitte beachten Sie: Die Versicherungsbedingungen / Verbraucherinformationen gelten für Neuverträge. Maßgeblich für Ihren bestehenden Vertrag sind die Ihnen mit der Police bzw. vor Vertragsabschluss ausgehändigten Unterlagen.
Alle Informationen zum Ausdrucken (3 Seiten)
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