Glasschäden im Büro- oder Geschäftsgebäude sind meist mit erheblichen Kosten verbunden. Die Glasversicherung versichert mit dem Gebäude fest verbundene Glasscheiben oder auch nur die Verglasung, die zu Räumen und Gebäudeteilen gehört, die dem allgemeinen Gebrauch dienen.
Versichert sind
- mit dem Gebäude fest verbundene Außen- und Innenscheiben (ausgenommen Werbeanlagen)
- die Verglasung von Räumen oder Gebäudeteilen, die dem allgemeinen Gebrauch dienen, zum Beispiel in Treppenhäusern, Gemeinschaftsräumen und Wetterschutzvorbauten
Tipp: Besondere Scheiben, beispielsweise mit künstlerischer Bearbeitung, Abdeckungen von Sonnenkollektoren oder auch Kunststoffe wie Scheiben, Platten, Lichtkuppeln können auf Wunsch eingeschlossen werden.
Mitversichert sind bis 500 Euro
- Sonderkosten für Gerüste, Kräne, Beseitigung von Hindernissen
- Entschädigung für Anstriche, Malereien etc.
- Entschädigung für Umrahmungen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen
Zusatzbaustein: Werbeanlagenversicherung
Die Versicherung von Werbeanlagen deckt folgende Verglasungen ab:
- Leuchtröhrenanlagen
- Firmenschilder
- Transparente mit und ohne Ausleuchtung (Leuchtkörper)