§1 Allgemeines
1. Im Rahmen des zugrunde liegenden WKV-Vertrages bietet der Versicherer dem Versicherungsnehmer (Nutzer) die Möglichkeit, durch den Einsatz moderner Technik die Kommunikation mit dem Versicherer zu verbessern und insbesondere eine schnellstmögliche Bearbeitung und Entscheidung der Kreditanträge zu gewährleisten. Die über das WKV Online abgerufenen Kreditentscheidungen sind verbindlich.
2. Grundsätzlich steht dem Versicherungsnehmer das WKV Online montags bis freitags von 6.30 Uhr bis 20.00 Uhr zur Verfügung. Eine Verfügbarkeitsgarantie kann dabei nicht gegeben werden.
3. Alle Rechte und Pflichten der Vertragspartner, die sich aus dem zugrunde liegenden WKV-Vertrag ergeben, bleiben unberührt.
§2 Nutzungsberechtigte
1. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer die für die Nutzung des WKV Online vorgesehenen Personen sowie Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Bei Ausscheiden einer nutzungsberechtigten Person hat der Versicherungsnehmer Sorge zu tragen, dass das bisher genutzte Passwort geändert wird.
§3 Sorgfaltspflichten
1. Der Versicherungsnehmer ist bei der Übermittlung von Kreditanträgen dafür verantwortlich, dass alle erforderlichen Informationen vollständig und richtig angegeben werden. Dies gilt insbesondere bei den Antwortmöglichkeiten, die vom WKV Online bereits vorgegeben werden. Die Auswahl der zu versichernden Kunden aus der Datenbank des Versicherers obliegt ausschließlich dem Versicherungsnehmer.
2. Ist die Übereinstimmung zwischen der dem Versicherungsnehmer zwecks Kreditantrag bekannten Firmierung und Adresse des zu versichernden Kunden und der in der Datenbank des Versicherers gespeicherten Firmierung bzw. Adresse nicht gegeben, so übermittelt der Versicherungsnehmer die ihm vorliegende Firmierung und Adresse im Rahmen des Kreditantrages zum Zwecke der Überprüfung durch den Versicherer. In diesem Fall ist eine Online-Kreditentscheidung nicht möglich.
3. Der Versicherungsnehmer hat das Recht, bei Vorliegen eines berechtigten Interesses, Kreditanträge mittels Online zu stellen, um Versicherungsschutz für die zu versichernden Kunden zu erlangen. Dem Versicherungsnehmer obliegt es dabei, die Gründe für das Vorliegen eines berechtigten Interesses zu dokumentieren. Die übermittelten Daten dürfen vom Versicherungsnehmer nur für den Zweck verarbeitet oder genutzt werden, zu dessen Erfüllung diese ihm übermittelt wurden. Eine Nutzung/Verarbeitung dieser Daten für andere Zwecke oder Zwecke Dritter ist ausgeschlossen. Für Schäden aus einer unberechtigten Verarbeitung/Nutzung der Daten haftet der Versicherungsnehmer.
Die Verantwortung für die Zulässigkeit eines gestellten Kreditantrages trägt ausschließlich der Versicherungsnehmer. Der Versicherer prüft die Zulässigkeit der Stellung eines Kreditantrages nur, wenn dazu Anlass besteht. Der Versicherungsnehmer gewährleistet, dass die Zulässigkeit der Übermittlung personen- und unternehmensbezogener Daten durch geeignete Stichprobenverfahren durch den Versicherer überprüft werden kann.
§4 Vertraulichkeit und Datenschutz
1. Der WKV Online-Service erfolgt unter Einhaltung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Für Verstöße gegen das BDSG haftet derjenige Vertragspartner, in dessen Verantwortungsbereich die Verstöße fallen.
2. Versicherungsnehmer und Nutzungsberechtigte im Sinne des §2 werden hiermit gem. §33 Abs. 1 BDSG davon unterrichtet, dass die über das WKV Online erhaltenen Daten gespeichert und zu Dokumentations- und Abrechnungszwecken maschinell verarbeitet werden. Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich, die nutzungsberechtigten Personen hierüber zu informieren.
3. Beide Vertragspartner verpflichten sich, über alle Daten und sonstige Informationen, die im Rahmen des WKV Online übermittelt werden, die Vertraulichkeit gegenüber Dritten zu wahren. Der Versicherungsnehmer wird die nutzungsberechtigten Personen zur ordnungsgemäßen Verwendung und Wahrung der Vertraulichkeit und des Datenschutzes verpflichten. Insbesondere muss jeder Nutzungsberechtigte sein eigenes Passwort verwenden. Das Passwort darf in keinem Fall an unberechtigte Mitarbeiter des Versicherungsnehmers oder Versicherers oder sonstige Dritte weitergegeben werden.
§5 Haftung und Gewährleistung
1. Für Schäden, die dem Versicherungsnehmer durch Missbrauch oder Verlust des Passwortes oder sonstige Anmeldekennungen entstehen, haftet der Versicherer nicht. In diesem Fall anfallende Gebühren für die Dienstleistung der ZSG (Prüfungsgebühren) hat der Versicherungsnehmer zu tragen.
2. Der Versicherer übernimmt keine Gewährleistung für die Funktionsfähigkeit einschließlich der Datensicherheit und Verfügbarkeit der Übertragungsleitungen bzw. der sonstigen notwendigen Hard- und Software.
§6 Kosten
1. Für die Nutzung des WKV Online gelten die im WKV-Vertrag vereinbarten Gebühren für die Dienstleistung der ZSG (Prüfungsgebühren). Der Versicherer behält sich allerdings das Recht vor, sofern der Versicherungsnehmer das WKV Online überwiegend nicht zur Beantragung von Versicherungsschutz, sondern ausschließlich zur Identifizierung und Selektion von Firmenadressen aus der Datenbank nutzt, weitere Gebühren zu erheben. Kosten für den Leitungsanschluss und sonstige anfallende Kosten der Hard- und Software trägt der Versicherungsnehmer selbst.
§7 Nutzungsdauer und Anschluss
1. Die Berechtigung zur Nutzung des WKV Online setzt die Gültigkeit des zugrunde liegenden WKV-Vertrages voraus und endet automatisch, ohne dass es einer gesonderten Mitteilung bedarf, mit der Beendigung des zugrunde liegenden WKV-Vertrages. Wird für einen Versicherungsnehmer eine Mitversicherung gekündigt, so endet für die betreffende mitversicherte Gesellschaft die Nutzungsberechtigung für das WKV Online.
2. Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen ist der Versicherer berechtigt, den Zugang zum WKV Online unverzüglich zu sperren. Eventuelle Schadensersatz-Ansprüche bleiben hiervon unberührt.