Die Versicherung für Filmproduktionsfirmen bietet Ihnen mit neun Einzelkomponenten umfassenden Versicherungsschutz und senkt als Komplettversicherung aus einer Hand zugleich Ihren Verwaltungsaufwand.
Der Versicherungsschutz kann je nach Anmeldung folgende Versicherungen umfassen:
- Personenausfallversicherung
- Filmmaterialversicherung
- Sachausfallversicherung
- Requisitenversicherung
- Produktionskasseversicherung
- Filmapparate- und / oder Technikversicherung
- Medienhaftpflichtversicherung
- Gruppenunfallversicherung für Darsteller und Mitarbeiter
- kfr. Geschäftsinhaltsversicherung für das Produktionsbüro
Personenausfallversicherung
Versichert sind Abbruch oder Unterbrechung der versicherten Filmproduktion aufgrund von Krankheit, Unfall oder Tod einer oder mehrerer im Versicherungsvertrag genannten Personen.
Filmmaterialversicherung
Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsvertrag genannten Bild-, Ton- und Datenträger während der Herstellung, Bearbeitung, Lagerung und des Transports, als fertige Bild-, Ton- und Datenträger sowie als Vorführkopien.
Sachausfallversicherung
Die Versicherung übernimmt die Kosten beim zeitweisen oder dauerhaften Ausfall von im Versicherungsvertrag genannten Räumen, Requisiten, Aufnahmetechnik und sonstigen zur Produktion verwendeten Sachen.
Requisitenversicherung
Absicherung der zur Herstellung eines Filmes oder einer Fernsehshow verwendeten eigenen oder gemieteten Gegenstände.
Produktionskassenversicherung
Der Verlust der Produktionskasse ist durch die Versicherung abgedeckt. Dazu zählen die zur Herstellung eines Filmes benötigten Zahlungsmittel wie Bargeld und Schecks, die während der Dreharbeiten oder Aufnahmen mitgeführt oder transportiert werden.
Filmapparate- und / oder Technikversicherung
Enthalten ist der Versicherungsschutz für
- Filmapparate: Anlagen und Geräte der Medientechnik wie Film- und Videogeräte, Filmtongeräte einschließlich Musikinstrumente, Zubehör und Transportbehältnisse
- Elektronik und Technik: Geräte und Anlagen der Informations- und Kommunikationstechnik sowie elektronische und elektrotechnische Geräte und Anlagen wie Aufnahme-, Bearbeitungs- und Wiedergabegeräte von Film- und Fernsehproduktionsfirmen, Licht und Beschallung, Tonstudios und Ü-Wagen
Medien-Haftpflichtversicherung
Versichert ist die Haftpflicht gegenüber Schadensersatz- Ansprüchen Dritter, die sich im Zusammenhang mit der Herstellung von Film- und Tonproduktionen ergeben können. Der Schutz besteht für Personen- und Sachschäden sowie für zahlreiche branchenspezifische Deckungserweiterungen wie:
- Vertragshaftung
- Tätigkeitsschäden
- Schlüsselschäden
- Mietsachschäden
Gruppen-Unfallversicherung für Darsteller und Mitarbeiter
Darsteller und Mitarbeiter sind mitversichert bei Unfällen, durch die der Versicherte unfreiwillig eine von außen auf seinen Körper einwirkende Gesundheitsschädigung erleidet. Auch Tod und Invalidität von Darstellern und Mitarbeitern der Produktion/Firma gelten hierbei als versichert.
Kurzfristige Geschäftsinhaltsversicherung für das Produktionsbüro
Die kurzfristige Geschäftsinhaltsversicherung leistet Schadenersatz bei Beschädigung oder Verlust der Einrichtung Ihres Produktionsbüros durch
- Feuer (Brand, Blitzschlag und Explosion)
- Einbruchdiebstahl und Vandalismus
- Leitungswasser
- Sturm/Hagel
Wird Ihr Betriebsablauf aufgrund einer der genannten Ereignisse eingeschränkt, so ersetzt Ihnen die Geschäftsinhaltsversicherung den finanziellen Schaden der Betriebsunterbrechung.