HomeIhr BedarfPrivatkundenFirmenkundenServiceÜber unsPresseIhr Versicherungspartner 
Zurich Gruppe Deutschland - Heilberufe. Die Haftpflichtversicherung für Heilberufe sichert Ärzte,  Krankengymnasten, Psychologen und andere vor Regressansprüchen ab, wenn Dritte durch Behandlungsfehler oder beim Praxisbesuch zu Schaden gekommen sind.

Ihr Versicherungspartner

Suchen Sie Ihren Versicherungspartner

» Infothek für Unternehmer

Ein Unternehmen zu führen erfordert sehr viel Wissen, um täglich präzise die notwendigen Entscheidungen treffen zu können.

Heilberufe

Kommen bei der Behandlung oder durch den Publikumsverkehr in Ihrer Praxis Personen zu Schaden, können hohe Schadensersatz- Forderungen geltend gemacht werden. Zurich schützt Angehörige von Heilberufen, wie Ärzte, Heilpraktiker und Psychologen, vor den finanziellen Folgen dieser Risiken – auch bei Vermögensschäden.


Vorteile
  • speziell für Berufe des Heilwesens wie beispielsweise Ärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Psychologen
  • beinhaltet eine Zusatzversicherung gegen echten Vermögensschaden
  • Privathaftpflichtversicherung für den Inhaber inklusive
Leistungen

Die Zurich Haftpflichtversicherung für Heilberufe versichert mehr als nur die privatrechtlichen Haftpflichtansprüche bei Personen- oder Sachschäden. Mitversichert sind außerdem:

  • Vertretung eines vorübergehend verhinderten Arztes
  • Beschäftigung eines vorübergehend bestellten Vertreters
  • Beschäftigung ständiger Vertreter, Assistenten und Aushilfen
  • Besitz und Verwendung von Behandlungsapparaten, soweit in der Heilkunde anerkannt (Röntgenapparate oder die Anwendung radioaktiver Stoffe werden besonders vereinbart)
  • gesetzliche Haftpflicht im Ausland bei Tätigkeit im Inland oder Erste-Hilfe-Leistung bei Unglücksfällen im Ausland
  • gesetzliche Haftpflicht für Patientenhabe (außer bestimmte Wertsachen wie beispielsweise Geld und Schmuck)
  • gesetzliche Haftpflicht für Haus- und Grundbesitz eingeschlossen Abwasserschäden und Mietsachschäden
Deckungssummen

 
Schadenart Deckung
Betriebsstättenrisiko
Personen- und Sachschäden 3 Mio. EUR pauschal je Versicherungsfall, begrenzt auf 6 Mio. EUR je Versicherungsjahr
Vermögensschäden 100.000 EUR je Versicherungsfall, begrenzt auf 200.000 EUR je Versicherungsjahr
Private Haftpflichtrisiken
Personen- und Sachschäden 5 Mio. EUR pauschal je Versicherungsfall, begrenzt auf 10 Mio. EUR je Versicherungsjahr
Vermögensschäden 200.000 EUR je Versicherungsfall, begrenzt auf 400.000 EUR je Versicherungsjahr

 

Alle Informationen zum Ausdrucken (2 Seiten)

Zum Anzeigen von PDF-Dokumenten können Sie hier kostenlos den Adobe Reader herunterladen.