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Zurich Gruppe Deutschland - Unterstützungskasse. Die rückgedeckte Unterstützungskasse ist eine überbetriebliche Versorgungseinrichtung und eignet sich besonders für Bezieher höherer Einkommen.

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Unterstützungskasse

Die rückgedeckte Unterstützungskasse ist eine überbetriebliche Versorgungseinrichtung und übernimmt für Sie die Verwaltung und Abwicklung der betrieblichen Altersvorsorge. Arbeitnehmer können in unbegrenzter Höhe steuerfrei in die Unterstützungskasse einzahlen. Deshalb ist der Durchführungsweg besonders für Bezieher höherer Einkommen interessant.

Vorteile
  • Senkung der Lohnnebenkosten durch Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Entgeltumwandlung bis zu 4 % der BBG
  • die Beiträge für die Rückdeckungsversicherung sind als Betriebsausgaben steuerlich voll abzugsfähig
  • Minimierung des eigenen Verwaltungsaufwands
  • Verlagerung der zugesagten Versorgungsverpflichtungen auf die Zurich Deutscher Herold überbetriebliche Unterstützungskasse e. V.
  • bilanzneutrale Versorgungsleistungen und somit Stärkung der Liquidität Ihres Unternehmens
Grundlagen

Was ist eine Unterstützungskasse?

Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Der Zweck des Vereins besteht darin, den angeschlossenen Mitgliedern (Trägerunternehmen) Versorgungsleistungen zu gewähren.

Der Verein als soziale Einrichtung gewährt den Arbeitnehmern keinen eigenen Rechtsanspruch auf die zugesagten Versorgungsleistungen. Gleichwohl hat der Arbeitnehmer einen unmittelbaren Leistungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Um die Leistungen gewähren zu können, schließt die Unterstützungskasse eine Rückdeckungsversicherung bei der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG ab. Die Unterstützungskasse unterliegt nicht der Versicherungsaufsicht und ist daher in der Anlage ihres Vermögens frei.

Die Unterstützungskasse kann sowohl arbeitnehmerfinanziert als auch arbeitgeberfinanziert sein. Auch Mischmodelle sind möglich. In allen Fällen führt der Arbeitgeber die Beiträge an die Unterstützungskasse ab. Der Arbeitnehmer ist bei Insolvenz des Arbeitgebers über den Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) geschützt.

Daran sollten Sie denken: Kündigt der Arbeitnehmer, kann er die Pensionszusage durch die Unterstützungskassenversorgung ersetzen, sofern der neue Arbeitgeber die Zusage unverändert übernimmt und Trägerunternehmen der Unterstützungskasse ist bzw. wird. In der Regel wird die Zusage aber bei dem alten Arbeitgeber verbleiben. Der Versorgungsberechtigte hat dann diesem gegenüber weiterhin einen Anspruch auf Erfüllung der Zusage.
Eine private Fortführung der Altersvorsorge durch den Arbeitnehmer mit Eigenbeiträgen, wie z. B. bei der Direktversicherung, ist normalerweise nicht möglich.

Besteuerung und Sozialversicherung

Die Beiträge zugunsten einer Unterstützungskassenversorgung sind in unbegrenzter Höhe steuerfrei, da diese nicht dem Zuflussprinzip unterliegen. Sozialversicherungsfreiheit besteht für diese Beiträge bis zu einer Höhe von 4 % p. a. der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der allgemeinen Rentenversicherung.

Die Leistungen unterliegen als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit der nachgelagerten Besteuerung sowie der Krankenversicherungspflicht der Rentner (KVdR).

Rechtsbeziehungen und Abläufe


Rechtsbeziehungen und Abläufe
 

Leistungen
  • Vorsorgeleistung wahlweise als Kapitalauszahlung oder Rentenzahlung
  • Nutzung von Kapitalmarktchancen durch fondsgebundene Kapitalvariante inkl. Garantieleistungen
  • jährliche Wertbestätigung über den aktuellen Stand der Höhe der Versorgung
  • flexibler Rentenbeginn ab Vollendung des 62. Lebensjahres
  • zusätzliche Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos und der Hinterbliebenen möglich
Beispielrechnung

Bis zu 47 % staatliche Förderung und mehr


Aufwandsberechnung Arbeitnehmer A:
Beitragshöhe:
1.200 EUR
Arbeitnehmer B:
Beitragshöhe:
4 % der BBG West
jährlicher Umwandlungsbetrag 1.200 EUR 2.688 EUR
abzügl. Steuerersparnis (inklusive Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer) - 315 EUR - 699 EUR
abzügl. Sozialversicherungs- ersparnis - 249 EUR - 557 EUR
jährlicher Nettoaufwand für die Unterstützungskasse 636 EUR 1.432 EUR
Berechnungsgrundlage: Arbeitnehmer, ledig, Steuerklasse I, keine Kinder, Bruttoeinkommen 30.000 EUR p.a.
 

Das Beispiel zeigt: Ihr Jahresbeitrag von 1.200 Euro kostet Sie durch die Ersparnis bei der Steuer- und Sozialversicherung effektiv nur 636 Euro. Bei einem Jahresbeitrag von 2.688 Euro sind es nur 1.432 Euro.

Produktangebot

Für die Gestaltung der Unterstützungskassenversorgung stehen Ihnen die nachstehenden Versorgungskonzepte zur Verfügung:

Standardleistungspläne oder flexible Leistungspläne als
  • Rentenzusage
  • Kapitalzusage
  • mit oder ohne Berufsunfähigkeitsabsicherung
  • mit oder ohne Hinterbliebenenabsicherung

Egal für welches Versorgungskonzept Sie sich entscheiden – wir haben für Sie immer die richtige Rückdeckungsvariante. Wählen Sie die geeignete Rückdeckungsversicherung nach Ihren Präferenzen:

Wenn Ihnen Sicherheitsaspekte bei der Altersvorsorge Ihrer Mitarbeiter besonders wichtig sind, empfehlen wir Ihnen
» Renteclassic
» Lebenclassic

Möchten Sie Ihre Mitarbeiter von den Kurssteigerungen der Kapitalmärkte partizipieren lassen? Oder wollen Sie die gewünschte Sicherheit in Form von diversen Garantieleistungen individuell bestimmen?
» Vorsorgeinvest mit Garantiefonds Flex Pension

Zusatzversicherungen

Neben der klassischen Altersvorsorge kann auch das Risiko der Berufsunfähigkeit sowie Ihre Hinterbliebenen abgesichert werden:
» Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ)
» Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung (HZV)

Tipp: Mit Einschluss unserer "PartnerVorsorge" können Sie Ihren Hinterbliebenen eine lebenslange Rentenzahlung sichern.

Versicherungsbedingungen / Verbraucherinformationen

Hier finden Sie unsere Informationen zum Lesen oder Herunterladen:

Konventionelle Lebensversicherung (416 kB)
Konventionelle Rentenversicherung (412 kB)
Risikoversicherung (367 kB)
Fondsgebundene Versicherung (423 kB)
Regelbasierte Fondsgebundene Versicherung (412 kB)
Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (350 kB)

Bitte beachten Sie: Die Versicherungsbedingungen / Verbraucherinformationen gelten für Neuverträge. Maßgeblich für Ihren bestehenden Vertrag sind die Ihnen mit der Police bzw. vor Vertragsabschluss ausgehändigten Unterlagen.


Alle Informationen zum Ausdrucken (3 Seiten)

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