Für eine Pensionszusage bzw. Direktzusage bildet der Arbeitgeber Rückstellungen in seiner Bilanz. Der Durchführungsweg ist deshalb nur für bilanzierende Unternehmen geeignet. Da die Beiträge zur Betriebsrente in unbegrenzter Höhe steuerfrei sind, ist die Pensionszusage besonders für leitende Angestellte mit höheren Einkommen interessant.
- Leistungen aus der Rückdeckungsversicherung zur Erfüllung der monatlichen Rentenzahlung an den Arbeitnehmer
- Senkung der Lohnnebenkosten durch den Versorgungsfreibetrag
- günstige Finanzierungseffekte über die Rückstellungsbildung
- Werbungskostenpauschbetrag
Was ist eine Pensionszusage?
Die Pensionszusage ist eine Versorgungszusage des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer und dessen Hinterbliebene. Der Arbeitgeber sichert seinem Arbeitnehmer für sein Alter, bei Invalidität und/oder im Todesfall eine bestimmte Versorgungsleistung zu.
Für die Pensionszusage bildet der Arbeitgeber Rückstellungen in der Bilanz. Zur Finanzierung der zugesagten Versorgungsleistungen schließt der Arbeitgeber bei der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG eine Rückdeckungsversicherung auf das Leben der versorgungsberechtigten Person ab. Der Arbeitgeber meldet die unverfallbare Anwartschaft an den Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) und entrichtet die Beiträge für den Insolvenzschutz.
Wichtiger Hinweis:
Kündigt der Arbeitnehmer, kann er die Pensionszusage beim neuen Arbeitgeber fortführen, sofern der neue Arbeitgeber die Zusage unverändert übernimmt. In der Regel wird die Zusage aber bei dem alten Arbeitgeber verbleiben. Der/Die Versorgungsberechtigte hat dann diesem gegenüber weiterhin einen Anspruch auf Erfüllung der Zusage.
Eine private Fortführung der Altersvorsorge durch den Arbeitnehmer mit Eigenbeiträgen, wie z. B. bei der Direktversicherung, ist normalerweise nicht möglich.
Besteuerung und Sozialversicherung
Die Beiträge zugunsten einer Pensionszusage sind in unbegrenzter Höhe steuerfrei, da diese nicht dem Zuflussprinzip unterliegen. Sozialversicherungsfreiheit besteht für diese Beiträge bis zu einer Höhe von 4 % p. a. der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der allgemeinen Rentenversicherung.
Die Leistungen unterliegen als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit der nachgelagerten Besteuerung sowie der Krankenversicherungspflicht der Rentner (KVdR).

- Vorsorgeleistung wahlweise als Kapitalauszahlung oder Rentenzahlung
- Nutzung von Kapitalmarktchancen durch fondsgebundene Variante
- flexibler Rentenbeginn ab Vollendung des 62. Lebensjahres
- Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos und der Hinterbliebenen möglich
Und dies alles derzeit ohne zusätzliche Kostenbelastung!
Bis zu 47 % staatliche Förderung und mehr
| Aufwandsberechnung |
Arbeitnehmer A: Beitragshöhe: 1.200 EUR |
Arbeitnehmer B: Beitragshöhe: 4 % der BBG West |
| jährlicher Umwandlungsbetrag |
1.200 EUR |
2.688 EUR |
| abzügl. Steuerersparnis (inklusive Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer) |
- 315 EUR |
- 699 EUR |
| abzügl. Sozialversicherungs- ersparnis |
- 249 EUR |
- 557 EUR |
| jährlicher Nettoaufwand für die Pensionszusage |
636 EUR |
1.432 EUR |
| Berechnungsgrundlage: Arbeitnehmer, ledig, Steuerklasse I, keine Kinder, Bruttoeinkommen 30.000 EUR p.a. |
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Das Beispiel zeigt: Ihr Jahresbeitrag von 1.200 EUR kostet Sie durch die Ersparnis bei der Steuer- und Sozialversicherung effektiv nur 636 Euro. Bei einem Jahresbeitrag von 2.688 Euro sind es nur 1.432 Euro.
Die Zurich Gruppe bietet flexible Rückdeckungskonzepte mittels klassischer Lebens- oder Rentenversicherungen, fondsgebundener Produkte mit und ohne Garantien sowie eine Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit sowie Ihrer Hinterbliebenen.
Zurich Produktangebot zur Pensionszusage
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Pensionszusagen in Form von
- Leistungszusagen und
- beitragsorientierten Leistungszusagen
Zusatzversicherungen
Neben der klassischen Altersvorsorge kann auch das Risiko der Berufsunfähigkeit sowie Ihre Hinterbliebenen abgesichert werden:
» Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ)
» Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung (HZV)
Tipp: Mit Einschluss unserer "PartnerVorsorge" können Sie Ihren Hinterbliebenen eine lebenslange Rentenzahlung sichern.
Alle Informationen zum Ausdrucken (3 Seiten)
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