Fürs Alter vorsorgen und sich gleichzeitig vor dem Risiko der Berufsunfähigkeit absichern – Ihre Mitarbeiter nutzen unsere BerufsunfähigkeitsVorsorge in der Direktversicherung.
Für nach 1961 geborene Arbeitnehmer gibt es keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Wenn Ihre Mitarbeiter berufsunfähig werden, sind sie allein auf ihre private Vorsorge angewiesen, um das entfallende Einkommen ersetzen zu können.
Die BerufsunfähigkeitsVorsorge ist eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung, bei der Ihre Mitarbeiter Art und Umfang der Risikoabsicherung individuell gestalten können.
Bei Versicherungsabschluss bestimmen Ihre Mitarbeiter die
- Höhe der monatlich versicherten Berufsunfähigkeitsrente
- Versicherungsdauer
Sobald der Berufsunfähigkeitsfall eintritt, erhalten Ihre Mitarbeiter für den festgelegten Zeitraum die vereinbarte monatliche Rente.
Das Prinzip im Überblick

- Sofortschutz ab Antragseingang
- volle Leistung schon ab 50 % Berufsunfähigkeit, auch bei verspäteter Anzeige durch den Versicherungsnehmer
- Beitragsreduzierung durch Vereinbarung einer Karenzzeit möglich
- kein Zwang zur Vertragsbeendigung wegen Hartz IV
Berufsunfähigkeitsrente
Wird der Versicherungsnehmer während der Versicherungsdauer zu mindestens 50 % berufsunfähig, so zahlen wir die vertraglich vereinbarte Rente für die Dauer der Berufsunfähigkeit, längstens bis zum Ablauf der vereinbarten Leistungsdauer. Die Rente wird monatlich im Voraus gezahlt, erstmals zu Beginn des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist.
Leistungsumfang
- volle Beitragsbefreiung und Rentenzahlung ab 50 % Berufsunfähigkeit
- Zahlung der Leistungen auch bei Pflegebedürftigkeit
- dynamisch wachsende Rente durch laufende Überschussbeteiligung während der Berufsunfähigkeit
Kundenfreundliche Bedingungen
- rückwirkende Leistungen ab Beginn der Berufsunfähigkeit, auch bei verspäteter Anzeige
- Verzicht auf die abstrakte Verweisung für Berufsgruppe 1 und Berufsgruppe 2
- ab Alter 50 Verzicht auf die abstrakte Verweisung für die Berufsgruppe 3
- Leistungen erfolgen bereits, wenn feststeht, dass die Berufsunfähigkeit voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen wird
- Prognosezeitraum beträgt nur sechs Monate
- weltweiter Versicherungsschutz für fast alle Berufe
- organisatorische Hilfe bei Reha-Maßnahmen: Bei Eintritt des Versicherungsfalls organisiert Zurich kostenfrei die Möglichkeit einer Rehabilitations- und Berufsberatung durch anerkannte Fachleute
- Verzicht auf §41 VVG: Beitragsanpassung/ Kündigung wegen unverschuldeter Falschaussage zum Gesundheitszustand bei der Antragstellung
- Verzicht auf §172 VVG: der Bruttobeitrag ist über die gesamte Laufzeit garantiert
Die Zurich Gruppe zählt zu den
- größten Berufsunfähigkeitsversicherern Deutschlands
- anerkannt besten Anbietern von Versorgungskonzepten
Die unabhängige Ratingagentur Franke und Bornberg (www.franke-bornberg.de) zeichnet die Zurich Gruppe immer wieder mit exzellenten Noten als Berufsunfähigkeitsversicherer aus.
» Alle Bewertungen auf einen Blick
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